Corona-Bürokratie
Landesverwaltungsgericht stöhnt – über 500 aktuelle Absonderungsbescheide

Unterm steirischen Panther wird über Langzeit-Absonderungen von Corona-Patienten entschieden. | Foto: VDArchitekten
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Wegen neuer Regelung muss das steirische Landesverwaltungsgericht alle Langzeit-Absonderungen bearbeiten. Ergebnis: 500 neue Fälle allein in den ersten beiden Jännerwochen.

GRAZ. Eigentlich ist ja alles ganz einfach: Wenn jemand Corona-positiv ist, bekommt er von der Behörde einen Absonderungsbescheid und muss sich bis auf weiteres in Quarantäne begeben. Je nach Regelung ist diese Quarantäne dann auch wieder vorbei und man nimmt wieder am gesellschaftlichen Leben - sofern vorhanden - teil.

Gericht prüft über 500 aktuelle Corona-Fälle

Kompliziert wird es allerdings dann, wenn eine solche Absonderung länger als 14 Tage dauert. Dann nämlich muss die Behörde prüfen, ob dieses Verfahren auch rechtens ist. Das muss sie, wie es so schön heißt, "von Amts wegen" machen, sprich: Sie wird in jedem einzelnen Fall automatisch tätig, unabhängig davon, ob das der Betroffene begehrt oder nicht. Das führt zu kuriosen Zwischenfällen, weil viele von diesen Fällen gar nichts davon wissen, dass sie Teil eines gerichtlichen Verfahrens sind.

Ein weiterer Haken an der Sache: Kürzlich wurde für diese Verfahren die Zuständigkeit geändert. Bis Jahresende waren dafür die Bezirksgerichte zuständig, seit heuer ist das Landesverwaltungsgericht die zuständige Behörde – und die "erstickt" aktuell gerade in neuen Fällen. Seit Anfang Jänner sind dort zwischen 500 und 600 solcher Verfahren angefallen. Eine imposante Zahl, wenn man weiß, dass im Landesverwaltungsgericht in einem normalen Jahr insgesamt rund 3.500 Fälle zu bearbeiten sind ...

Das einzige Glück: Die Verfahren sind nicht besonders kompliziert und daher schnell abzuwickeln. Dennoch: Jeder einzelne Akt muss von einem Richter bearbeitet werden. Und die stöhnen ganz ordentlich unter der neuen Zusatzbelastung.

Noch ein skurriler Corona-Fall:

Voitsberger Schüler mit Maskenbefreiung muss Test im Freien schreiben
Unterm steirischen Panther wird über Langzeit-Absonderungen von Corona-Patienten entschieden. | Foto: VDArchitekten
Damit der grüne Pass wieder leuchtet, braucht es einen behördlichen Aufhebungsbescheid für die Quarantäne.
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