Grazer Sozialfonds
Noch 110.000 Euro für Notfälle verfügbar

Kurt Hohensinner ruft dazu auf, das Angebot der Sozialfonds zu nutzen.  | Foto: Stadt Graz/Fischer
  • Kurt Hohensinner ruft dazu auf, das Angebot der Sozialfonds zu nutzen.
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Seit einem Jahr können sich Grazer in Notsituationen für unbürokratische Hilfe an den Sozialfonds "Graz hilft" wenden: Heuer stehen noch rund 110.000 Euro zur Verfügung.

"Notsituationen können jeden treffen und sind of sehr individuell", erklärt Stadtrat Kurt Hohensinner die Einführung des Sozialfonds, mit dem die Stadt Graz ihre Bürger in Situationen unterstützen möchte, in denen das gesetzliche Hilfesystem nicht ausreicht. Das klare Ziel der Stadt: Menschen zu helfen, sollte es zu akuten, unverschuldeten Notlagen kommen. Dabei handelt es sich ausschließlich um Einmalzahlungen, mit denen Grazern wieder auf die Beine geholfen werden soll. So etwa einem Familienvater, der coronabedingt seine Arbeit verlor: Hier wurden offene Rückstände im Wert von 750 Euro von der Stadt übernommen. Oder etwa einem Grazer, der die Begräbniskosten des Vaters nicht alleine stemmen konnte. 

Noch 110.000 Euro

Für das Jahr 2021 hat die Stadtregierung ebendiesen Fonds mit 150.000 Euro gefüllt, von denen erst 40.000 ausbezahlt wurden. Es stehe also noch genügend für weitere Fälle zur Verfügung, betont Hohensinner. Dabei wird jeder einzelne Antrag von einer Kommission geprüft, die das nächste Mal am Donnerstag, 22. Juli tagt, um darüber zu beraten, ob die eingereichten Fälle die Vorraussetzungen erfüllen. Diese sind an die SozialCard der Stadt Graz angelehnt:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Hauptwohnsitz in Graz seit zumindest 12 Monaten
  • Österreichische StaatsbürgerInnen oder ausländische/staatenlose Personen, die zu einem mehr als dreimonatigen Aufenthalt in Österreich berechtigt sind
  • Geringes Einkommen muss nachgewiesen werden
  • Nachgewiesene unverschuldete Notsituation
  • Gesetzliche Leistungen (zum Beispiel Mindestsicherung, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Stmk. Behindertengesetz oder Arbeitslosengesetz) müssen vorab in Anspruch genommen werden 

Zudem darf in den letzten fünf Jahren keine Hilfe aus dem Sozialfonds in Anspruch genommen worden sein. Anträge können an grazhilft@stadt.graz.at gestellt werden.

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