Karfreitag
Recht auf Feiertag für alle Arbeitnehmer

Das Urteil des EuGH könnte bereits den Karfreitag im April 2019 betreffen. | Foto: drubig-photo/Fotolia
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Soeben hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die österreichische Regelung bezüglich dem Karfreitag gegen die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie verstößt.

Die nationale Regelung hat bisher besagt, dass der Karfreitag in Österreich nur für Angehörige der evangelischen Kirchen AB und HB, der Altkatholischen und der evangelisch-methodistischen Kirche als Feiertag gilt. Jene Personen hatten bisher außerdem Anspruch auf ein Feiertagsentgelt, falls sie den Feiertag nicht in Anspruch nehmen könnten. Der EuGH hat nun geurteilt, dass diese österreichische Regelung "eine unmittelbare Diskriminierung der Religion wegen darstellt." 

Diskriminierung aus religiösen Gründen

Anlass für das Urteile war die Klage eines Arbeitenehmers ohne Bekenntnis. Er forderte ebenfalls Feiertagsentgelt für die geleistete Arbeit und bezeichnete die Vorenthaltung jenes als diskriminierend. 

Fehlende Gleichbehandlung

Das Urteil betrifft bereits den Karfreitag 2019 (19. April), sollte der österreichische Gesetzgeber bis dahin die Rechtsvorschrift nicht abändern, um eine entsprechende Diskriminierung zu vermeiden.  

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