Waltraud Posch von VIVID fordert: Mehr Raucherzonen im öffentlichen Raum!

Waltraud Posch von VIVID will klarere Regeln und mehr Raucherzonen. | Foto: geopho.com
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Es regnet in Strömen, der Bus kommt nicht, man stellt sich schutzsuchend unter die Haltestelle, Schulter an Schulter mit einem rauchenden Passanten. Ein Szenario, das für viele Nichtraucher zur unangenehmen Qual wird.

Zonen an öffentlichen Plätzen

"Wir wollen Rauchen nicht komplett verbieten, es muss dafür Platz geben, aber es braucht auf jeden Fall stärkere Regulierungen", sagt Waltraud Posch, Leiterin der Stabsstelle Tabak bei VIVID.
Vermehrt Zonen für Raucher im öffentlichen Raum zu schaffen, zählt für Posch hier dazu. Die Idee ist, die markierten Bereiche, wie sie bereits auf vielen Bahnsteigen zu finden sind, auf den öffentlichen Raum auszuweiten. "Auf Spielplätzen oder am Hautplatz in Graz wäre das Konzept zum Beispiel wünschenswert und würde auch Müllvermeidung bedeuten", sagt Posch.

Rauchen im Büro?

Bevor jedoch Raucherzonen im Freien forciert werden, sieht Posch zunächst einmal Handlungsbedarf für die gesetzliche Lage in öffentlichen Innenräumen. "In Büroräumlichkeiten darf geraucht werden, wenn alle Parteien rauchen und damit einverstanden sind. Wenn jetzt aber in der Werkstatt geraucht wird und ein Lehrling zu arbeiten beginnt, ist er leicht geneigt, aus sozialen Gründen mitzumachen."

Zigaretten ab 18 statt 16

Einerseits versteht Posch nicht, warum dies gesetzlich erlaubt ist, andererseits sieht sie eben eine Gefährdung junger Leute.
"In Österreich ist das Alter für erlaubtes Rauchen sowieso schon sehr niedrig angesetzt mit 16 Jahren." Nur noch Belgien und Luxemburg sind zusammen mit Österreich die einzigen EU-Länder, die legales Rauchen nicht auf 18 Jahre raufschrauben. "Wenn das zulässige Alter für den Kauf und Konsum von Tabak höher wäre, würde auch das illegale Einstiegsalter steigen", ist Posch überzeugt.

Kontrolle ist schwer

Aus Sicht der Suchtprävention erachtet es Posch nicht für sinnvoll, Rauchen zu verbieten, lediglich einzuschränken.
"Dadurch findet meist eine Normveränderung statt. Wenn ich denke, was sich in Bezug auf Rauchen und seine gesellschaftliche Stellung in den letzten 20 Jahren getan hat, ist das schon beachtlich." Ausreichend ist das für Posch trotzdem nicht. "Zu fordern gibt es immer genug." Problematisch sieht sie, dass es Regeln gibt, aber die Einhaltung und Kontrolle schwer ist. "2018 kommt nun zwar das Rauchverbot in der Gastronomie, aber das war ein langer Weg. Mehr Raucherzonen im öffentlichen Raum wären ein guter Anfang und hätten Vorbildfunktion."

2018 gilt das Rauchverbot in Österreichs Gastronomie

Mit 1. Mai 2018 tritt das Rauchverbot in der Gastronomie in Österreich in Kraft. Neben den klassischen Tabakerzeugnissen sind von der Regelung auch Wasserpfeifen und verwandte Produkte wie E-Zigaretten betroffen. Hotels und Beherbergungsbetriebe können zwar Raucherräume einrichten, diese müssen jedoch laut den Bestimmungen streng abgetrennt sein. Bei Verstößen gegen das Verbot droht Wirten eine Strafe bis zu 2.000 Euro, und auch die Raucher können mit bis zu 100 Euro zur Kassa gebeten werden.

Die Regelungen
Die Bestimmungen zum Nichtraucherschutz in der Gastronomie umfassen laut Gesetzesentwurf alle öffentlichen Orte, wo Speisen oder Getränke hergestellt, verarbeitet, verabreicht oder eingenommen werden sowie nicht ortsfeste Einrichtungen, Mehrzweckräumlichkeiten und schulische Einrichtungen und Freiflächen, in denen Kinder und Jugendliche beaufsichtigt und beherbergt werden. Das Verbot gilt auch für Vereinslokale, sobald Tätigkeiten wie Musikproben oder Vereinstreffen im Beisein von Kindern und Jugendlichen ausgeübt werden.

WOCHE-WISSEN
„Rauchfrei in 6 Wochen“ Diese Entwöhnung wird von der STGKK angeboten (0316/8035-1919, raucherhelpline@stgkk.at). Sechs Termine, 30 Euro, für alle Krankenkassen.
Rauchfrei Telefon: Unter der Nummer 0800/810 013 wird kostenlos telefonische Beratung beim Rauchstopp angeboten.
Rauchverbot in Parks: Die Stadt New York hat dies für alle öffentlichen Parkanlagen durchgesetzt.

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