NR Martina Kaufmann
Das gilt seit 1. April im Homeoffice
Homeoffice: Seit 1. April gelten dafür Neuerungen. Ein Paket regelt Arbeits- und Unfallversicherungsrecht.
Mit der Pandemie wird auch mehr von Zuhause aus gearbeitet. Das Homeoffice-Paket soll daher den Arbeitnehmern mehr Rechtssicherheit bringen. Die wichtigsten Neuerungen des Regelwerks sind hier Punkt für Punkt zusammengefasst.
Nationalratsabgeordnete Martina Kaufmann erklärt ergänzend einige Bereiche der neuen Beschlüsse: „Mit dem jetzt in Kraft getretenen Homeoffice-Paket wird festgelegt, dass Homeoffice dann vorliegt, wenn die Arbeitsleistung in der Wohnung erbracht wird und dies auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern basiert. Homeoffice darf auch von möglichen Nebenwohnsitzen sowie den Wohnungen naher Angehöriger geleistet werden“, so Kaufmann weiter.
Kostenersatz für Homeoffice
Kommt es zu regelmäßiger Tätigkeit im Homeoffice, so hat der Arbeitgeber die erforderlichen digitalen Arbeitsmittel wie zum Beispiel einen Laptop oder die notwendige Internetverbindung sicherzustellen oder einen angemessenen Kostenersatz zu leisten. „Für überlassene digitale Arbeitsmittel werden keine Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern anfallen“ so Kaufmann.
Unfälle im Homeoffice
Auch Unfälle, die sich im Homeoffice ereignen, zählen als Arbeits- bzw. Dienstunfälle. „Wir haben beschlossen, dass die geltenden Bestimmungen des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes sinngemäß auf das Homeoffice anzuwenden sind, wenn der Schaden durch eine mit dem Dienstnehmer in einem gemeinsamen Haushalt lebende Person verursacht wurde – ähnlich wie das bereits bei Kindern der Fall ist. Das kommt unter anderem dann zur Anwendung, wenn ein Schaden an einem Gerät oder an einem Arbeitsergebnis (einem Bauplan zum Beispiel) passiert“, zeigt sich Kaufmann überzeugt von der Novelle.
Hybrides Arbeiten als Zukunftsmodell?
Flexible Arbeitsbedingungen, die auf unterschiedliche Bedürfnisse zugeschnitten werden können: Das sind für die Grazer Nationalratsabgeordnete Martina Kaufmann (VP) mitunter wichtige Vorteile: "Zwei Drittel aller Beschäftigten, die die Möglichkeit haben im Homeoffice zu sein, möchten auch in Zukunft hybrid arbeiten." Hybrides Arbeiten bedeutet teils Homeoffice, teils Bürozeiten. „Mit dem Homeoffice-Paket gehen bringen wir den Arbeitsmarkt in das 21. Jahrhundert. Die Digitalisierung schafft neue Möglichkeiten und wir müssen diese nützen.“, so Kaufmann abschließend.
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