Gesetzeswidrige Zuteilung von Gen.Mag. Entacher

Da es nur eine befristete Zuteilung ist, kann Hr. Gen. Entacher diese Maßnahme rechtlich nicht bekämpfen. In den meterdicken Mauern des Stifts-Bunkers kann er aber jetzt gut geschützt den 24. März abwarten. Denn spätestens dann muss ihm Minister Darabos einen schriftlichen Versetzungsbescheid mit einer endgültigen Neuverwendung ausstellen. Und den kann und hoffentlich wird Gen. Entacher mit Hilfe des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes notfalls bis in die letzte Instanz bekämpfen.
Die Meinung eines Herrn Generalstabschef Entacher muss in einem Rechtsstaat wie Österreich möglich sein. Ein BM begeht einen Rechtsbruch wenn er einerseits politischen Gehorsam einfordert und bei Nichterfüllung dies an Konsequenzen knüpft. Schwerwiegend kommt noch hinzu das Hr. Gen . Entacher nur die gleiche Meinung vertreten hat wie Hr. Darabos selbst. Darabos und die SPÖ sollten nicht vergessen, dass in Österreich die freie Meinungsäußerung Verfassungs- und Menschenrecht ist
Das Vorgehen des Hr. Darabos stellt für mich eine klare Herstellung der Arbeitsunfähigkeit des Bundesheeres dar welches, wenn es nach der SJ geht bis zur Auflösung des Bundesheeres führt. Solch eine Handlung des Hr. Darabos, welcher auf die Bundesverfassung angelobt wurde grenzt nach meiner Meinung an totale Unfähigkeit des Hr. Darabos.
Generalstabschef Entacher hat in höchst sachlicher Form - wie es sich für den ranghöchsten Militär auch gebietet - eine Fachmeinung zum vieldiskutierten Thema Wehrpflicht eingebracht ein komplexes Thema mit vielen für und wider.
Wir nennen uns Demokratie und können keine Expertenmeinung akzeptieren nur weil es nicht auf Linie der SPÖ liegt.

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