Raumerfordernisse
Grüne wollen flexiblere Vorgaben für Kindergärten
Um alternativen Kindergarten-Anbietern wie Waldorf, Montessori und Waldkindergarten entgegenzukommen, sollen Raumerfordernisse, die die Landesregierung für steirische Einrichtungen vorgibt, flexibler gestaltet werden. Der Grüne Gemeinderatsklub bringt am Donnerstag einen entsprechenden Antrag ein.
GRAZ. Ein Gruppenraum sowie ein Bewegungsraum mit zumindest 60 Quadratmetern Bodenfläche müssen in allen steirischen Kindergärten vorhanden sein – welche Räume in welcher Größe für eine Kindergartengruppe erforderlich sind, definiert das Steiermärkische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz. Dass ein solcher gesetzlich definierter Standard der Raumerfordernisse zwar wichtig sei, das Gesetz allerdings keine Sonderbestimmungen für alternative pädagogische Konzepte kenne, kritisiert der Grüne Gemeinderatsklub in Graz.
"So stellt sich die Frage, ob immer ein Bewegungsraum in der beschriebenen Größe notwendig ist, wenn von vornherein feststeht, dass die Bewegungseinheit im Garten stattfinden oder sich die Kinder wie im waldpädagogischen Kindergarten vorwiegend in der freien Natur aufhalten", heißt es im Antrag, den Gemeinderätin Anna Slama – selbst ausgebildete Elementarpädagogin – am Donnerstag in den Gemeinderat einbringt.
Herausforderung für Waldorf, Montessori und Co.
Für Anbieter wie Waldorf, Montessori oder Waldkindergarten seien die starr definierten Raumerfordernisse eine große Herausforderung – manche Träger würden laut Angaben des Grünen Gemeinderatsklubs bereits Überlegungen anstellen, ob sie ihr Angebot angesichts der geforderten Rahmenbedingungen überhaupt aufrechterhalten können. Um jene Kindergarten-Anbieter mit alternativen Konzepten zu entlasten und so die pädagogische Vielfalt im Elementabbildungsbereich zu erhalten, fordert Slama flexiblere Rahmenbedingungen.
Eine Möglichkeit sehen die Grünen in der Umsetzung eines individuellen Genehmigungsverfahrens für Einrichtungen, deren pädagogisches Konzept sich mit den gesetzlich definierten Raumerfordernissen nicht oder unzureichend realisieren lässt: Da jeder Kindergarten vor der Inbetriebnahme ein pädagogisches Konzept vorlegen muss, wäre es etwa von Beginn an möglich, den auf das Konzept abgestimmten Raumbedarf zu definieren und zu genehmigen, solange das Konzept als pädagogisch wertvoll bewertet wird. Im Antrag der Grünen Gemeinderätin wird die Steiermärkische Landesregierung ersucht, entsprechend flexiblere Standards zu erarbeiten.
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