Haus in Seiersberg
Warum sich KPÖ-Stadtrat so leicht aus Wohnsitz-Affäre ziehen kann
Turbulenzen um Story von MeinBezirk.at über KPÖ-Stadtrat Manfred Eber, der seine Freizeit mehrheitlich in Seiersberg und nicht in Graz verbringt. Alle Infos rund um den Konflikt mit der Wahlordnung der Stadt Graz, die rechtlichen Rahmenbedingungen zeigen nämlich ein – für den aktuellen Fall – interessantes "Schlupfloch" auf.
GRAZ. Die Exklusivstory von MeinBezirk.at und Woche hat die Grazer KPÖ wohl etwas am falschen Fuß erwischt: Mit sauber recherchierten Fakten wurde belegt, dass der KPÖ-Stadtrat Manfred Eber seine Freizeit vorrangig in seinem Häuschen in Seiersberg verbringt – durchaus ein Konflikt mit dem geltenden Grazer Wahlrecht, das verlangt, dass Mandatarinnen und Mandatare ihren Hauptwohnsitz in Graz haben. Diesen hat Eber zwar im Bezirk Gries gemeldet, in dieser Wohnung dürfte er dem Vernehmen nach eher selten anzutreffen sein.
"Schnüffelaktionen und Bespitzelung"
In der Reaktion auf die Story lagen bei Eber und Umfeld die Nerven wohl ziemlich blank, man attackierte nicht nur den politischen Gegner, sondern versuchte über Facebook und Co. auch Medien zu diskreditieren, sprach von "Bespitzelung" und "Schnüffelaktionen" – Vorwürfe, die sich relativ schnell als grober Unfug herausstellten.
Inhaltlich stellte man sich auf den Standpunkt, dass die von MeinBezirk.at aufgezeigten Fakten "rechtlich haltlos" seien und berief sich dabei auf eine Stellungnahme von Magistratsdirektor Martin Haidvogl. Demnach wäre das ein Freibrief für jeden Gemeinde- und Stadtrat, dass er außerhalb von Graz wohnen könnte? Das sieht Haidvogl jedoch nicht so. Erste Voraussetzung sei ja, dass es überhaupt zwei Wohnsitze gebe, das müsse man sich ja auch leisten können. Erst dann könne eine entsprechende Feststellung des Hauptwohnsitzes stattfinden.
Das dahinter liegende Verfahren ist allerdings eines, das es Eber und der KPÖ relativ einfach macht, sich aus der Affäre zu ziehen. Denn das dafür notwendige "Reklamationsverfahren" können nur die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister der Haupt- oder der Nebenwohnsitzgemeinde einleiten. Durchgeführt wird es vom Land Steiermark, es haben dann nur der Betroffene und die Bürgermeisterin Parteienstellung, sprich: Eber und Parteikollegin Elke Kahr müssen nur versichern, dass Ebers Hauptwohnsitz Graz ist und das Verfahren wäre erledigt. Übrigens: Wenig überraschend verzichtet auch der Seiersberger SPÖ-Bürgermeister Werner Baumann auf ein solches Verfahren.
Zur Info: 2021 gab es steiermarkweit drei solcher Verfahren, die aber an sich unüblich sind. Die Abteilung für Verfassung und Inneres, die im Land solche Verfahren durchführt hatte letztmalig bei der Volkszählung 2001 und 2002 mit einem erhöhten Aufwand solcher Wohnsitzwechsel zu tun.
Zur Vorgeschichte:
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