Tierschutz
VfGH entscheidet: Tierschützer darf Kuhmaske tragen!

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Ein Grazer Tierschützer verteilte 2018 in Baden (NÖ) Flugblätter, um über Tierschutz-Probleme in der Milchindustrie zu informieren. Wegen der Kuhmaske, die er dabei trug, wurde er wegen Verstoßes gegen das Antigesichtsverhüllungsgesetz verurteilt. Der Verfassungsgerichtshof hob dieses Urteil nun auf. Das Tragen der Kuhmaske war durch die Meinungsfreiheit geschützt.

Festnahme wegen Kuhmaske

Im Juni 2018 protestierte David Richter spontan auf einem Milchfest im Zentrum von Baden. Mit Ganzkörper-Kuhkostüm, Kuhglocke und dazugehöriger Maske marschierte der Tierschützer und Vize-Obmann des Vereins gegen Tierfabriken zwischen den Besucher*innen des Festes auf und ab. "Meine Mama, meine Milch!" lautete die Botschaft auf einem Schild, das ein Kalb mit Kuh-Mutter mit einem menschlichen Säugling und seiner Mutter kontrastierte und gut sichtbar auf Richters Rücken befestigt war.
So verteilte der Tierschützer friedlich Flugblätter an Interessierte. Gegen 17 Uhr nahm der spontane Aktivismus allerdings ein überraschendes Ende, als die Polizei den Tierschützer festnahm. Die Beamt*innen gingen dabei nicht zimperlich vor, behauptet Richer, der noch Wochen später Schmerzen in den Handgelenken hatte. Als Festnahmegrund wurde die Übertretung des Antigesichtsverhüllungsgesetz genannt.

Gesetz mit kontroversen Zielen

Das mit 1. Oktober 2017 in Kraft getretene Gesetz verbietet es, die Gesichtszüge im öffentlichen Raum durch Kleidung oder Ähnliches zu verbergen. Als Ziel des Gesetzes wird "Integration" genannt. Kritik von Menschenrechtsorganisationen an dem Gesetz und seinem "Ziel" gab es mehrfach.
Eindeutig ausgenommen vom Verhüllungsverbot sind künstlerische oder traditionelle Zwecke, medizinische Gründe oder auch - wie nun vom VfGH bestätigt wurde - das Recht auf freie Meinungsäußerung.

VfGH hebt Urteil des Landesverwaltungsgerichts auf

David Richter erhob Einspruch gegen den Strafbescheid der Polizei. Der Fall landete 2019 vor dem Landesverwaltungsgericht Niederösterreich. Dort wurde der Tierschützer zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Verfassungsgerichtshof hob dieses Urteil jedoch nun wieder auf, nachdem der Tierschutzaktivist den Fall bis zum obersten Gericht berufen hatte. Anders als das Landesverwaltungsgericht sah der VfGH das Tragen der Maske durch das Recht auf die freie Meinungsäußerung geschützt.

Wegweisendes Urteil

Die Tierschützer*innen des Vereins Gegen Tierfabriken fühlen sich durch die Entscheidung des VfGH bestätigt. Sie sehen Tiermasken als essentielle Mittel zur Bewusstseinsbildung. Die Masken und Tierkostüme helfen dabei,

die Menschen aufzufordern, sich in die Position eines betroffenen Tiers zu versetzen und die Welt aus dessen Augen zu sehen. Erst dann fällt manchen Menschen auf, wie schlecht wir mit Tieren umgehen.

Besonders nach einem Jahr der Pandemie und des tagtäglichen Tragens von Gesichtsmasken zum Schutz anderer mutet das Antigesichtsverhüllungsgesetz, seine Ziele und die Fälle, in denen es exekutiert wurde, besonders abstrus an. Es bleibt abzuwarten, ob die Corona-Pandemie für dieses kontroverse Gesetz den vielerseits lang erwarteten Abschied eingeläutet hat.

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