SK Sturm Graz – SK Rapid Wien
Sicherheitsbereich rund um Merkur Arena

Die Verordnung zum Sicherheitsbereich rund um die Merkur Arena ist am Sonntag von 10.30 Uhr bis 19.30 Uhr gültig. | Foto: GEPA
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  • Die Verordnung zum Sicherheitsbereich rund um die Merkur Arena ist am Sonntag von 10.30 Uhr bis 19.30 Uhr gültig.
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Am Sonntag, 17. April findet das Bundesligaspiel SK Sturm gegen SK Rapid Wien statt. Die Landespolizeidirektion Steiermark verordnet dafür einen Sicherheitsbereich rund um die Merkur Arena, innerhalb dessen sicherheitsgefährdende Personen weggewiesen werden können.

GRAZ. Das Bundesligaspiel zwischen SK Sturm Graz und SK Rapid Wien findet am kommenden Sonntag um 14.30 Uhr in der Merkur Arena statt. Zwischen 10.30 Uhr und 19.30 Uhr wird der Bereich rund um das Stadion von der Sicherheits- und Verwaltungspolizeilichen Abteilung der Landespolizeidirektion Steiermark als Sicherheitsbereich verordnet.

Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes können Personen aus dem Sicherheitsbereich gegebenenfalls wegweisen. | Foto: LPD
  • Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes können Personen aus dem Sicherheitsbereich gegebenenfalls wegweisen.
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Sicherheitsdienst kann Personen wegweisen

Im gekennzeichneten Sicherheitsbereich können Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes Personen wegweisen, die – gemäß Sicherheitspolizeigesetz – "gefährliche Angriffe gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum im Zusammenhang mit einer Sportgroßveranstaltung begehen, beziehungsweise begangen haben". Gleichzeitig ist diesen Personen das Betreten des Sicherheitsbereiches verboten.

Personen, die den gekennzeichneten Bereich trotz eines Betretungsverbotes während der Sportveranstaltung betreten, begehen damit eine Verwaltungsübertretung und können mit einer Geldstrafe bis zu 500 Euro, beziehungsweise im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen, bestraft werden. Verharren die Personen trotz erfolgter Abmahnung weiter in der Fortsetzung ihrer strafbaren Handlung, können sie festgenommen werden.

Der verordnete Sicherheitsbereich

Der verordnete Sicherheitsbereich erstreckt sich rund um die Merkur Arena.  | Foto: LPD Stmk
  • Der verordnete Sicherheitsbereich erstreckt sich rund um die Merkur Arena.
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Der Sicherheitsbereich umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Straßenzüge: Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151 – Evangelimanngasse – über Münzgrabenstraße – Harmsdorfgasse bis Nr. 12 (Krzg. Weinholdstraße) – Weinholdstraße bis Nr. 31 – Dr. Lister-Gasse bis zur Krzg. Lortzinggasse – Lortzinggasse bis Krzg. Paul-Ernst-Gasse – Richtung Süden bis Karl-Huber-Gasse Nr. 11 – Richtung Westen bis Raiffeisenstraße Nr. 198 – Raiffeisenstraße Richtung Norden bis Haus Nr. 166 (Kirche) – Richtung Nordwesten bis Krzg. Lisztgasse - Kollowitzgasse – Kollowitzgasse bis Eduard-Keil-Gasse – Richtung Westen bis Kasernstraße – Kasernstraße Richtung Norden bis Senefeldergasse – schräg über Dauerkleingartenanlage bis Raiffeisenstraße Nr. 61 – Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151.

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