Das wird rechtlich neu im Jahr 2014

Ab 01.02.2014 erfolgt die endgültige Umstellung von Bankleitzahl und Kontonummer auf IBAN und BIC.
Ab 1. Jänner 2014 kann im Bedarfsfall eine Pflegekarenz von bis zu drei Monaten mit dem Arbeitgeber vereinbart werden.
Ab 01.01.2014 sind Vertragspartnerinnen/Vertragspartner des Bundes im Waren- und Dienstleistungsverkehr verpflichtet, Rechnungen ausschließlich in elektronisch strukturierter Form einzubringen.
Ab Anfang des Jahres 2014 soll die elektronische Gesundheitakte (ELGA) starten, wenn die Nutzung des ELGA-Portals für Patientinnen/Patienten möglich ist. Der flächendeckende Betrieb soll ab dem Jahr 2015 von öffentlichen Spitälern und Pflegeheimen, ab Mitte des Jahres 2016 in Arztpraxen, Ambulatorien und Apotheken sowie ab dem Jahr 2017 in Privatkrankenanstalten aufgenommen werden.
Parkausweis für Menschen mit Behinderung
Ab 01.01.2014 ist das Bundessozialamt für die Ausstellung des Parkausweises gemäß
§ 29b Straßenverkehrsordnung (StVO – ehemaliger "Gehbehindertenausweis") zuständig. Der Ausweis wird künftig als Anlage zum Behindertenpass ausgestellt. Das Kriterium der dauernd starken Gehbehinderung für die Beantragung eines Parkausweises entfällt. Stattdessen wird künftig die "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung" Kriterium für die Ausstellung des Parkausweises sein. Diese muss als Zusatzeintragung im Behindertenpass aufscheinen, damit ein Parkausweis gemäß § 29b StVO beantragt werden kann. Der Kreis der anspruchsberechtigten Personen wird daher erweitert.
Parkausweise, die vor dem 01.01.2001 ausgestellt worden sind, das sind Papierausweise ohne Foto, verlieren mit 31.12.2015 ihre Gültigkeit. In diesem Fall muss ein neuer Ausweis beim Bundessozialamt beantragt werden. Parkausweise, die nach dem 01.01.2001 ausgestellt worden sind, bleiben weiterhin gültig.

Zentrale § 57a-Begutachtungsplakettendatenbank ("Pickerl")
Ab 01.10.2014 wird eine zentrale § 57a-Begutachtungsplakettendatenbank geschaffen, in der alle Daten zur Sicherstellung der Korrektheit der Gutachten und der Gültigkeit der Plaketten ("Pickerl") gespeichert und verwaltet werden. Die Gutachten über die wiederkehrende Begutachtung werden für die Zulassungsstellen abrufbar. Dadurch entfällt u.a. die Notwendigkeit, das letzte Gutachten bei der Zulassung vorzulegen.

Ab 01.07.2014 erfolgt Schließung von weiteren Bezirksgerichten in der Steiermark:
Das Bezirksgericht Bad Radkersburg wird aufgelöst und wird künftig das Bezirksgericht Feldbach zuständig sein.
Bezirksgericht Gleisdorf wird aufgelöst und wird künftig das Bezirksgericht Weiz zuständig sein.
Bezirksgericht Stainz wird aufgelöst und wird künftig das Bezirksgericht Deutschlandsberg zuständig sein.
Ab 01.01.2014 gelten auf Inhaber lautende Aktien, die die Voraussetzungen der Bestimmungen über die Zulässigkeit von Inhaberaktien nicht erfüllen, sowie Zwischenscheine als Namensaktien. Auf Verlangen einer Aktionärin/eines Aktionärs muss die Gesellschaft den Aktionären im Austausch gegen ihre/seine Inhaberaktie oder ihren/seinen Zwischenschein eine Namensaktie ausstellen.
Ab 01.01.2014 wird es für jedes Bundesland ein Landesverwaltungsgericht geben. Für den Bund wird es ein Bundesverwaltungsgericht und ein Bundesfinanzgericht geben. Es wird nicht mehr möglich sein, Berufung von einer Verwaltungsbehörde an eine andere Verwaltungsbehörde zu erheben, sondern es wird möglich sein, Beschwerde gegen eine Verwaltungsbehörde an ein Verwaltungsgericht zu erheben. Die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte können beim Verfassungsgerichtshof und beim Verwaltungsgerichtshof unter bestimmten Umständen angefochten werden.

Push-Nachrichten auf dein Handy
MeinBezirk.at auf Facebook verfolgen
Die Woche als ePaper durchblättern
Newsletter deines Bezirks abonnieren

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Anzeige
Für Spaß und Spannung sorgt das umfangreiche Sommerferien-Programm der Stadt Graz. Ab 27. Mai kann man sich dafür anmelden. | Foto: Adope Stock
2

Ferienprogramm der Stadt Graz
Ein Sommer, der zum Abenteuer wird

Musikinstrumente lernen, am See segeln oder einmal auf (Junior) Safari gehen: Das Ferienprogramm der Stadt Graz hält wieder ein vielseitiges Programm bereit, die Anmeldung geht am 27. Mai los. GRAZ. Auch im Sommer kommt bei Kindern und Jugendlichen in der steirischen Hauptstadt keine Langeweile auf. Dafür sorgt das Amt für Jugend und Familie der Stadt Graz mit einem umfangreichen Ferienprogramm. Von A wie Alpakawanderung bis Z wie Zauberkurs finden sich vielfältige Angebote, die die heiße...

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.