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Arbeitnehmerveranlagung 2022
Brauchen Sie Unterstützung beim Steuerausgleich? Jetzt bares Geld vom Staat zurückholen!

Ihre Kanzlei in Sachen Buchhaltung, Lohnverrechnung und Steuern - Kober | Buchhaltungs- und Lohnverrechnungsbüro  | Foto: Kober | Buchhaltungsbüro & Lohnverrechnungsbüro

Der Steuerausgleich beim Finanzamt

In Österreich kann der Steuerausgleich maximal fünf Jahre rückwirkend durchgeführt werden. Als Arbeitnehmer kann man die Erklärung entweder direkt beim Finanzamt oder im Internet über FinanzOnline einreichen. Dabei wird errechnet, ob im veranlagten Jahr zu viel Lohnsteuer bezahlt wurde, und diese Summe gegebenenfalls an den Antragsteller überwiesen.

Alle Informationen zum Lohnsteuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) in Österreich: Durchführung, Fristen, Formulare, Abschreibungen, Freibeträge und Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und mehr erfahren Sie bei uns.

Wie führt man den Steuerausgleich durch?
Wer übermittelt den Lohnzettel / Jahreslohnzettel?
Muss ich eine Pflichtveranlagung durchführen?
Welche Daten werden für eine Antragsveranlagung gebraucht?
Wie sieht es mit den Fristen aus?
Wie lange dauert die Auszahlung?
Was kann ich abschreiben?
Wie funktioniert die Beantragung via FinanzOnline?

...und noch vieles mehr erfahren Sie bei uns.

Wir informieren Sie kompetent und unterstützen Sie bei Bedarf gerne bei Ihrem Steuerausgleich. Jetzt bares Geld vom Staat zurückholen!

Ihr Buchhaltungs- und Lohnverrechnungsbüro Kober

Mail. office@buchhaltung-kober.at
Tel. 0664 / 26 18 463
Web. https://www.buchhaltung-kober.at

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