Wer erbt wann? Infos zum neuen Erbrecht

Gut beraten: Referent Notar Peter Wenger (M.) mit AK-Außenstellenleiterin Elisabeth Gross und Johannes Marko im Volkshaus Fürstenfeld.
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  • Gut beraten: Referent Notar Peter Wenger (M.) mit AK-Außenstellenleiterin Elisabeth Gross und Johannes Marko im Volkshaus Fürstenfeld.
  • hochgeladen von Veronika Teubl-Lafer

Weil Erben gar nicht so leicht ist, vor allem, das seit Beginn des Jahres ja so manches neu ist, veranstaltete die Arbeiterkammer im Volkshaus Fürstenfeld einen Infoabend zum Thema "Erbrecht neu." Zahlreiche Interessierte kamen, um sich beim Vortrag von Notar Peter Wenger über die Neuerungen zu informieren. "Die Pflege von Angehörigen ist ein Thema, das viele berührt. Nach dem Tod der gepflegten Person fallen die erbrachten Leistungen meistens unter den Tisch. Mit der Reform des Erbrechtes versucht der Gesetzgeber diesen Misstand zu beseitigen", so Wenger. Wesentliche Änderungen gäbe es, so der Experte, in der gesetzlichen Erbfolge. Dort ist eine Verbesserung der Stellung des Ehepartners bzw. des eingetragenen Partners festgeschrieben. Auch im Pflichtteilsrecht gäbe es zahlreiche Änderungen. Im Anschluss wurden in der Diskussion brennende Fragen, wie "Wie muss ein Testament ausschauen?", und "Wie erbt der Lebensgefährte" behandelt.

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