TIWAG-Sonderlandtag
AK-Tirol sieht Strompreis von 8 bis 10 Cent für realistisch

Sonderlandtag zur TIWAG am 16.1., AK-Präsident Erwin Zangerl: "Ein Strompreis von 8 bis 10 Cent für die Tiroler Haushalte wäre aus unserer Sicht durchaus möglich." | Foto: Shutterstock / Symbolbild
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  • Sonderlandtag zur TIWAG am 16.1., AK-Präsident Erwin Zangerl: "Ein Strompreis von 8 bis 10 Cent für die Tiroler Haushalte wäre aus unserer Sicht durchaus möglich."
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Am 16. Jänner findet der Sonderlandtag zur TIWAG statt, in der die Novelle des Tiroler Elektrizitätsgesetzes beschlossen wird. Im Vorfeld meldet sich AK-Präsident Erwin Zangerl mit einer ausführlichen Stellungnahme zu Wort.

INNSBRUCK. Die Stromversorgung wird auch dann gesichert, wenn kein aktiver Stromliefervertrag vorliegt oder ein vertragsloser Zustand droht. Das Gesetz findet bei Haushaltskundinnen und Haushaltskunden sowie Kleinunternehmen Anwendung und wird im Sonderlandtag am 16.1. behandelt. „Stromverträge und Strompreise müssen nachvollziehbar und verständlich sein. Hier sind vor allem die Energieversorger, aber auch der Bundesgesetzgeber gefordert, insbesondere beim Informationsanspruch“, erklärten LH Anton Mattle und AK-Präsident Erwin Zangerl unisono nach einem gemeinsamen Gespräch. Konkret soll festgelegt werden, ob der Energielieferant das Recht hat, die Preise zu erhöhen, oder ob er dazu verpflichtet ist, die Preise zu senken. Dies soll dazu beitragen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher besser nachvollziehen können, wann und warum ihre Stromrechnung steigt oder sinkt. Vor der Sonderlandtagssitzung meldet sich der AK-Präsident mit einer ausführlichen Stellungnahme an den Landeshauptmann und die Abgeordneten des Landtags zu Wort.

Das Schreiben

In seinem fünfseitigen Brief erklärt Zangerl die Entwicklung der Preissteigerung des Strompreises durch die TIWAG.

Herr Dr. Entstrasser gab für diese angekündigte Preiserhöhung sowohl (nicht näher spezifizierte) rechtliche als auch betriebswirtschaftliche Gründe (die hohen Beschaffungspreise vom vorangegangenen Jahr 2022) an. Fakt ist, dass diese angekündigte Preissteigerung allein auf einer einfachen Rechnung auf Basis der Steigerung des österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) beruhte, welcher laut den damals gültigen allgemeinen Lieferbedingungen (ALB Version 13) die vertragsrechtliche Grundlage für jegliche Entgeltänderung gegenüber den TIWAG-Kunden darstellte. Sie hatte jedoch nichts mit den tatsächlichen Kostensteigerungen bei der TIWAG zu tun, wie sich später herausgestellt hat.

Aufgrund des politischen Drucks (auch von Seiten der AK Tirol) kam die Preiserhöhung doch nicht im geplanten Ausmaß und auch etwas verspätet erst mit 24.7.2023. Grund für die Verzögerung war die vorhergehende notwendige Änderung der ALB (Version 15 ab 17.4.2023), da der Punkt zur Entgeltanpassung in den ab 20.3.2023 gültigen ALB (Version 14) von Univ.-Prof. Schopper in unserem Strompreisgutachten für rechtswidrig erklärt wurde.

"Niemandem wird grundlos Strom abgeschalten"

TIWAG Gewinn

Auffallend ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass zum Zeitpunkt der Erhöhung der Arbeitspreise bei der TIWAG die Arbeitspreise bei anderen Stromanbietern wieder zu senken begannen und ein Preis von 28 Cent pro KWh bereits deutlich über dem Marktpreis gelegen hätte. Dem Argument der TIWAG, dass andere Stromanbieter bereits im Jahr 2022 die Preise entsprechend erhöht hätten und es daher notwendig war, hier nachzuziehen, um Verluste zu vermeiden, kann mit Blick auf die TIWAG-Bilanz für das Jahr 2022 nicht gefolgt werden. Der Gewinn der Tiroler Wasserkraft AG stieg trotz damals noch niedriger Strompreise für die TIWAG-Kunden im Krisenjahr 2022 auf € 181 Mio (davon € 124 Mio aus dem operativen Geschäft), was eine Verdoppelung im Vergleich zum Jahr 2020 darstellt.

Transparenz

Das Hauptaugenmerk der AK Tirol lag immer darauf, dass die TIWAG die Strompreiserhöhung transparent und auf verständliche Weise zu begründen hat, wie es die gesetzlichen Bestimmungen in § 80 Abs. 2a EIWOG VOFSchreiben. Univ.-Prof. Schopper hat in seinem Gutachten klar dargelegt, dass die Umstände, die zu einer Preiserhöhung führen, dem Grunde nach angemessen sein müssen. Bloße Gewinnmaximierung ist keinesfalls ein solcher preiserhöhungsfähiger Umstand.

AK Präsident Erwin Zangerl: "Die AK-Tirol hat zwei Petitionen gestartet." | Foto: AK Tirol
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Klagen der AK

Die eigenen Preise wurden von der TIWAG ohne jegliche betriebswirtschaftliche Notwendigkeit nach oben hin angepasst, nur weil es der Markt erlaubt. Das Bilanzergebnis aus dem Jahr 2023 wird zeigen, dass auch ein Preis von 8,1 Cent für das erste halbe Jahr und die Erhöhung auf schließlich 15,7 Cent ab 24. Juli 2023 leicht ausgereicht haben, um ein klar positives Betriebsergebnis zu erzielen. Höchstwahrscheinlich wäre sogar ein Arbeitspreis unter 10 Cent netto betriebswirtschaftlich verkraftbar gewesen. Um diese Tatsache zu kaschieren, wurden völlig unverständliche Preisanpassungsschreiben ausgesendet. Dagegen hat die AK Tirol eine Verbandsklage über den VKI eingereicht. Weiters wurde eine Musterklage gegen die Strompreiserhöhung 2023 des Tarifs Völser See sowie gegen die Strompreiserhöhung 2022 auf Basis des ÖSPI seitens der AK Tirol eingebracht. Die im Dezember 2023 ausgesprochenen Kündigungen aller Altverträge (davon sind dem Vernehmen nach allein bei der TIWAG ca. 90.000 Haushalte betroffen) machten es notwendig, eine vierte Klage vorzubereiten.

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Kein Tiroler Strom

Im Zuge des ersten Gerichtsverfahrens stellte sich heraus, dass die TIWAG als Landesenergieversorger faktisch als reiner Stromhändler tätig ist und die eigene Stromproduktion mehrfach an den Börsen bzw. „over the counter (OTC)“ verkauft. Den Tiroler Haushalten wird somit entgegen der bis zum vergangenen Jahr üblichen Werbung nicht 100% Tiroler Wasserkraft geliefert, sondern an Börsen zugekaufter Strom aus großteils undefinierten Herkunftsquellen verkauft, für den Wasserkraftzertifikate erworben werden. Gerade in Zeiten hoher Börsenpreise (wie im vergangenen Jahr) sind die Erzeugungskosten aus Wasserkraft deutlich billiger. Diversen Quellen zufolge liegen die Gestehungskosten je nach Alter der Wasserkraftwerke bei 2 bis 3 Cent pro KWh.

Unter Zurechnung eines angemessenen Gewinnaufschlags zur Finanzierung notwendiger Strom-lnfrastrukturprojekte und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass im Winter weniger Strom aus Wasserkraft produziert werden kann, wäre daher ein Strompreis von 8 bis 10 Cent für die Tiroler Haushalte aus unserer Sicht durchaus möglich. Die Tiroler Haushalte und Kleinunternehmen gem. El- WOG verbrauchen laut Angaben der TIWAG ca. 1,2 Mio GWh pro Jahr, die TIWAG selbst produziert laut Geschäftsbericht ca. 3 Mio GWh elektrische Energie pro Jahr, wodurch es jedenfalls möglich wäre, den Tiroler Haushalten und Kleinunternehmen jenen Preis zuzuschreiben, den die Kilowattstunde aus Wasserkraft kostet.

Petitionen

Ob dies nun durch direkte Zuweisung eigen produzierten Stroms erfolgt oder das Geschäftsmodell beibehalten wird, den eigenen Strom gewinnbringend zu verkaufen und nur rechnerisch die Kosten (inkl. Gewinnaufschlag) von Wasserkraft den Tiroler Kunden und Kundinnen zuzuordnen, bleibt für die Tiroler Bevölkerung einerlei, solange offen über die Herkunft des Stroms kommuniziert wird. Die AK Tirol hat daher eine Petition gestartet, in der gefordert wird, dass der Landesenergieversorger als Aktiengesellschaft nicht der Gewinnmaximierung verpflichtet ist (wie es der Vorstandsvorsitzende bereits öffentlich kundgetan hat), sondern über eine entsprechende Bestimmung in der Satzung der TIWAG als Unternehmensziel formuliert wird, die Tirolerinnen und Tiroler mit kostengünstigem und leistbarem Strom zu versorgen. Eine solche Formulierung fehlt bislang gänzlich, obwohl Strom als Grundbedürfnis der Tiroler Bevölkerung zu bewerten ist. Im Sinne eines öffentlichen Auftrages an den Landesenergieversorger, die Tiroler Bevölkerung mit leistbarem Strom zu versorgen, hat die AK Tirol eine zweite Petition an den Tiroler Landtag herangetragen. Diese fordert eine Tiroler Stromlösung zu finden, in der auch die regionalen Energieversorger für ihre Haushaltskunden günstigen Strom aus Wasserkraft seitens der TIWAG zur Verfügung gestellt bekommen.

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