Ab 1.1.2016 gilt Barrierefreiheit

Foto: mev.de

Eine Nutzung ohne Einschränkung oder Benachteiligung – so kann Barrierefreiheit definiert werden. Nach einer zehnjährigen Übergangsfrist tritt mit 1.1.2016 das Gesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in Kraft. Waren, Dienstleistungen und Informationen müssen dann für jeden barrierefrei erreichbar sein. Das gilt etwa auch für Menschen, die einen Kinderwagen schieben oder jemanden, der auf einen Rollator angewiesen ist oder auf Krücken geht oder im Rollstuhl sitzt. Das bedeutet aber auch die Zugänglichkeit für Informationen aus dem Internet für blinde oder sehbehinderte Menschen. Auch Kinos, Theater und Museen müssen für alle Menschen barrierefrei zu nutzen sein.

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