Was man als Patient verfügen kann

Eine Patientenverfügung muss alle fünf Jahre erneuert werden. | Foto: Jürgen Hüls - Fotolia.com
  • Eine Patientenverfügung muss alle fünf Jahre erneuert werden.
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Mit Hilfe einer Patientenverfügung kann jeder Mensch festlegen, welche medizinischen Behandlungen er keinesfalls möchte.

Das ist besonders wichtig, wenn eine Erkrankung (Demenz, Koma..) oder ein Notfall eintritt und man nicht mehr in der Lage ist zu entscheiden.

Über lebenserhaltende Maßnahmen entscheiden

In einer Patientenverfügung können bestimmte (lebenserhaltende) Maßnahmen (Behandlungen, Operationen, Medikamente, künstliche Ernährung oder Beatmung, Verabreichung von Blutkonserven etc.) abgelehnt werden. Eine verbindliche Patientenverfügung wird bei einem Notar errichtet, ist fünf Jahre gültig und für den Arzt verbindlich. Allerdings sollte der Patient die Verfügung mit sich führen oder in seiner Nähe verwahren, nur so ist sie im Notfall auch vorhanden. Es gibt kein zentrales Register wie etwa bei einem Testament.

Was ist ein Notfall?

Ein Notfall wäre etwa die künstliche Beatmung: Wenn ein Patient wiederbelebt und anschließend künstlich beatmet wird, so muss die künstliche Beatmung eingestellt werden, wenn er diese Maßnahmen in einer verbindlichen Patientenverfügung abgelehnt hat.

Mehr zum Thema "Patientenverfügung" finden Sie hier...


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