Aus für Vollspaltenböden
Schweinebauern fühlen sich unverstanden
Josef Kaiser aus Weitendorf in der Gemeinde Wildon ist Schweinebauer aus Leidenschaft und kennt die Alltagssorgen der Landwirte und seine eigenen Probleme am Hof hautnah. Das vorzeitige Aus des Vollspaltenbodens in Schweinestellen, das von der Regierung beschlossen wurde, stellt vor neue Herausforderungen.
STEIERMARK. Gleich vorweg: Josef Kaiser aus Weitendorf ist absolut kein Bauer, der am Telefon gleich ausrastet und lautstark kritisiert. Und nicht er, sondern MeinBezirk.at hat ihn kontaktiert.
Auch wenn die Situation derzeit für viele Landwirtinnen und Landwirte aufgrund schwieriger Bedingungen in mehreren Bereichen aussichtslos scheint, so denkt Josef Kaiser nicht ans Aufhören. Seit 1978 werden am elterlichen Hof, den er vor zehn Jahren (2013) übernahm, Schweine gehalten.
Um akzeptable Lösungen für die Bauernschaft zu erwirken, ist der Südsteirer aktiv als Bezirkskammer-Stellvertreter und als Landeskammerrat im Tierzuchtausschuss sowie bei der Erzeugergemeinschaft "Styriabrid" aktiv engagiert.
Alltag eines Landwirtes
"Wir haben unseren Betrieb kurz bevor ich ihn übernahm, komplett umgebaut und unsere Stallungen auf Gruppenhaltung umgerüstet", erzählt Kaiser und erklärt im Detail: "Die Tiere sind nur beim Belegen eingesperrt und können sich ansonsten in Großgruppen mit Liegekojen bewegen." Das heißt im Klartext: Die Liegekojen sind planbefestigt (ohne Spaltenboden) und es wird eingestreut. Am Lauf- und Kotbereich finden die Schweine hingegen einen Vollspaltenboden vor.
Derzeit versorgt Kaiser rund 150 Mutterschweine und dementsprechend Ferkel in verschiedenen Altersgruppen am Hof. "Die meisten Ferkel werden verkauft. Zusätzlich werden Mastschweine am Hof gehalten", lässt der junge Landwirt wissen.
Sorgen und Nöte
Sorgen bereiten Kaiser die bevorstehenden Investitionen, die das Aus der Vollspaltenböden mit sich bringen. Er selbst geht auf seinem Hof von Investitionen in der Höhe von rund 150.000 Euro aus.
"Viele landwirtschaftliche Betriebe werden die bevorstehende Umstellung nicht stemmen können und die Hoftüren schließen. Nur für den Ackerbaubetrieb alleine sind unsere Betriebe zu klein strukturiert", befürchtet Kaiser. Damit gehe weitere Wertschöpfung in der Region verloren, obwohl aus seiner Sicht der Bedarf von Schweinefleisch in Österreich gegeben sei.
Neben neuen Auflagen sieht Kaiser für seinen eigenen Betrieb noch weitere Probleme, die auch andere Bäuerinnen und Bauern betreffen: "Unser Hof befindet sich im Dorfgebiet, in der es für uns keine Möglichkeit zur Erweiterung gibt. Die baulichen Bedingungen werden immer schwieriger. Durch die neuen Gesetzesauflagen haben wir dann natürlich nur noch für weniger Tiere Platz."
"In allen EU-Ländern, in denen Schweinebetriebe im Vordergrund stehen, gibt es noch keine Bewegungsbuchten. Wir sind wieder einmal Vorreiter."
Josef Kaiser, Landwirt und Kammerfunktionär
Kritik übt Kaiser in diesem Zusammenhang am "Verein gegen Tierfabriken" (VTG). "Es wird immer mehr tierwohl gefordert. Aber selbst neue Stallungen werden verhindert", meint der Landwirt.
Zum Beschluss
Die Diskussion rund um die Haltung von Schweinen auf Vollspaltenböden wird seit Jahren hart geführt. Kürzlich wurden vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) Teile des Tierwohlpakets aufgehoben, das 2022 beschlossen wurde. Konkret geht es um die unstrukturierten Vollspaltenbuchten in der Schweinehaltung: Die Übergangsfrist von 17 Jahren (bis Ende 2039) ist als "zu lang und sachlich nicht gerechtfertigt" beurteilt worden. Mit dieser Entscheidung hat der VfGH einem Antrag der Burgenländischen Landesregierung - einer SPÖ-Alleinregierung - stattgegeben. Somit endet die Übergangsfrist für Vollspaltenböden mit 1. Juni 2025.
Definition Vollspaltenboden
Die Vollspaltenbodenhaltung ist eine weit verbreitete Haltungsform von Schweinen und Rindern in der konventionellen Landwirtschaft. In der Regel handelt es sich beim Vollspaltenboden um einen Betonboden, in den Spalten eingelassen sind.Begründung des Verfassungsgerichtshofes
Auszug aus dem Beschluss:
- Es sei „…sachlich nicht gerechtfertigt, bei der Abwägung zwischen Investitions- und Tierschutz mit einer Frist von 17 Jahren einseitig auf den Investitionsschutz abzustellen.“
- Weiters würden „…Betreiber neuer Anlagen in der Schweinehaltung seit Anfang 2023 wegen des für sie geltenden höheren Standards höhere Kosten haben als bestehende Betriebe.“
- „Damit herrscht ein ungleicher Wettbewerb, der 17 Jahre lang dauern würde.“
Das könnte dich auch interessieren:
2 Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.