Gemeinsam g'sund genießen
Förderung für gemeinschaftliche Verpflegung
Von Kinderkrippen und Schulen über Unternehmen bis hin zu Pflegeheimen: In den unterschiedlichsten Betrieben wird täglich frisch gekocht – und das immer häufiger gesund und regional. Die Initiative "Gemeinsam g’sund genießen" unterstützt seit 2011 dabei. Auch 2022 können Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegungen um eine Förderung ansuchen.
STEIERMARK. Basis dafür sind die steirischen Mindeststandards in der Gemeinschaftsverpflegung. Diese legen die Kriterien für gesunde Verpflegungsangebote fest, wobei ökologische und soziale, aber auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt werden. Ebenso die Speisesaalgestaltung und der Genuss – nur wenn Essen schmeckt, appetitlich angerichtet ist und in einer entspannten Atmosphäre eingenommen werden kann, wird es gut angenommen.
Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß: „Immer mehr Gemeinschaftsverpflegungen beweisen täglich, wie gut gesundes Essen schmeckt und dass die Zubereitung keineswegs aufwändig sein muss. Die Initiative "Gemeinsam g’sund genießen" unterstützt Betriebe bei der Weiterentwicklung ihres Speisenangebots, sodass noch mehr Steirerinnen und Steirer täglich in den Genuss eines gesunden und schmackhaften Essens kommen.“
Bereits seit 2011 leistet die Initiative, die vom Gesundheitsfonds Steiermark umgesetzt wird, einen wertvollen Beitrag für gesündere Ernährung in der Gemeinschaftsverpflegung. 160 Projekte wurden bisher erfolgreich umgesetzt.
Um Förderung ansuchen
Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung wie Kinderkrippen und Kindergärten, Schulen mit Mittagsverpflegung oder Betriebe und Pflegeheime können zwischen 1. Februar 2022 und 29. Juli 2022 beim Gesundheitsfonds Steiermark eine Förderung beantragen. Pro Einrichtung stehen maximal € 1.650,- an Fördermittel zur Verfügung. Förderantrag unter: www.gesundheitsfonds-steiermark.at
Zusätzlich zur Fördermöglichkeit gibt es auf der Website www.gemeinsam-geniessen.atumfangreiche Informationen für Köche, aber auch für Direktor:innen und Pädagog:innen. Alle Informationen sind kostenfrei zugänglich.
Die Details
Einreichen können bei dieser Förderung alle steirischen Gemeinschaftsverpflegungs-einrichtungen sowie deren Erhalter, d. h. Kinderkrippen, Kindergärten, Horte, Schulen, Betriebskantinen, Pflegeheime sowie beispielsweise Gemeinden. Gefördert werden:
primär: Beratungskosten durch speziell geschulte Ernährungsexpert:innen im kleineren Umfang auch: Sachkosten (z. B. anteilig Hochbeete) in einer Höhe von insgesamt € 350,00 bis maximal € 1.650,00 pro Einrichtung (die maximale Förderungshöhe ist abhängig vom tatsächlichen Verpflegungsangebot).
Mit den Fördermitteln werden die Checklisten zu den steirischen Mindeststandards gemeinsam mit einer Expertin bearbeitet, um Optimierungspotenziale festzustellen (u. a. zu den Themen regionaler & saisonaler Einkauf, Speisesaal- und Speiseplangestaltung, Gemüseanteil etc.).
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