Immobilien, Steuern und Co.
Diese rechtlichen Änderungen warten 2024 auf dich

Zum Jahreswechsel haben die gesetzlichen Tipps für "Woche"-Leser von den Experten Walter Pisk (r.) und Peter Wenger schon Tradition.  | Foto: Maria Kanizaj
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  • Zum Jahreswechsel haben die gesetzlichen Tipps für "Woche"-Leser von den Experten Walter Pisk (r.) und Peter Wenger schon Tradition.
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Auch für 2024 sind zahlreiche gesetzliche Änderungen geplant. So wie jedes Jahr klären MeinBezirk.at in Zusammenarbeit mit dem Notariat Pisk & Wenger über die zentralen Änderungen, die fast jeden von uns betreffen, auf. 

STEIERMARK. Um in unruhigen Zeiten rechtlich abgesichert zu sein, erinnern Walter Pisk und Peter Wenger vom "Notariat Pisk & Wenger" einmal mehr an die Wichtigkeit der Personenvorsorge und damit an die Errichtung eines Testaments sowie einer Vorsorgevollmacht. Daneben sind für 2024 zahlreiche Neuerungen geplant, über die die beiden Experten nachfolgend informieren.

Immobilienschenkungen

Immobilienschenkungen sind aktuell so günstig, wie sie es vielleicht bald nicht mehr sein werden. Vor einigen Jahren wurde die Grunderwerbsteuer im Zusammenhang mit Immobilienschenkungen reformiert, wodurch Immobilienschenkungen seither einem verhältnismäßig moderaten Besteuerungsmodell unterliegen. Dieses beruht auf dem sogenannten Grundstückswert, welcher vom Vertragserrichter aufwändig zu ermitteln ist. Die bei einer Immobilienschenkung überdies anfallende Grundbucheintragungsgebühr ist ebenfalls auf einem moderaten Niveau.

Immobilienschenkungen sind nach wie vor sehr günstig, doch das könnte sich in den nächsten Jahren möglicherweise ändern.  | Foto: panthermedia
  • Immobilienschenkungen sind nach wie vor sehr günstig, doch das könnte sich in den nächsten Jahren möglicherweise ändern.
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Wiedereinführung von Steuern

In letzter Zeit waren zunehmend Stimmen aus der Politik über die Einführung einer Vermögenssteuer, aber auch eine Wiedereinführung der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer zu vernehmen, was angesichts der derzeitigen moderaten Steuer- und Gebührenbelastung möglich erscheint. Da auch der Pflegeregress abgeschafft wurde, hat die öffentliche Hand keinen Zugriff mehr auf das Vermögen von Pflegeheimbewohnern, was die beschriebene Wiedereinführung notwendig machen könnte. Die allfällige Steuerersparnis allein sollte jedoch nicht die Triebfeder für die Übertragung von Immobilienvermögen sein.

Rücklage WEG

Gemäß den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) ist es zwingend erforderlich, dass Wohnungseigentümer eine Rücklage für künftige Aufwendungen bilden. Bisher beträgt diese mindestens 0,90 Euro pro Quadratmeter. Diese wird am 1. Jänner 2024 auf 1,06 Euro pro Quadratmeter erhöht.

Kredit für ältere Menschen

Seit 1. Mai 2023 ist die Novelle zum Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz in Kraft, die den Zugang von älteren Personen zu Krediten erleichtern soll. Bisher gewährten Banken trotz ausreichender Sicherheiten keinen Kredit, sobald ein bestimmtes Alter erreicht war. Nun wurde klargestellt, unter welchen Voraussetzungen bei der Kreditwürdigkeitsprüfung unberücksichtigt bleibt, ob der Kreditnehmer innerhalb der Vertragslaufzeit stirbt, nämlich wenn der Kreditnehmer zu Lebzeiten die Rückzahlung gewährleisten kann und die als Sicherheit dienenden Vermögenswerte ausreichend sind.

Ab 1. Jänner gilt die neue GIS-Gebühr, die sich dann auf 15,30 Euro plus Landesabgabe beläuft.  | Foto: panthermedia
  • Ab 1. Jänner gilt die neue GIS-Gebühr, die sich dann auf 15,30 Euro plus Landesabgabe beläuft.
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Pflegegeld – Angehörigenbonus

Der Angehörigenbonus für häusliche Pflege wurde mit 1. Jänner 2023 eingeführt und wird seit 1. Dezember 2023 ausbezahlt. Dadurch haben Personen, die einen nahen Angehörigen (mindestens Pflegestufe 4) pflegen, Anspruch auf 750 Euro pro Jahr und ab 1. Jänner 2024 Anspruch auf 1.500 Euro Bonus pro Jahr, wenn sie sich in der Pensionsversicherung selbst- bzw. weiterversichert haben. Dies ist auch gültig, wenn das monatliche Netto-Jahresdurchschnittseinkommen des pflegenden Angehörigen 1.500 Euro nicht übersteigt und die Pflege seit mindestens einem Jahr im gemeinsamen Haushalt erfolgte.

GIS-Gebühren neu

Ab 1. Jänner 2024 gilt die neue ORF-Haushaltsabgabe und ersetzt die GIS-Gebühr. Wer bisher bereits GIS-Gebühren bezahlt hat, wird automatisch umgestellt und es besteht hier kein Handlungsbedarf. Auch sämtliche Befreiungen bleiben aufrecht. Personen, die bisher keine Rundfunkgebühren bezahlt haben, müssen sich aktiv mit ihrer Hauptwohnsitz-Adresse registrieren (pro Hauptwohnsitz eine Person). Jede Hauptwohnsitz-Adresse zahlt somit 15,30 Euro plus Landesabgabe an die OBS.

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