A9/Gleinalmtunnel
Gleinalmtunnel am 15. April wegen Übung gesperrt
Achtung, liebe Autofahrerinnen und Autofahrer: Einsatzkräfte proben am 15. April im Gleinalmtunnel auf der A9 Pyhrnautobahn den Ernstfall. Der Tunnel ist aus diesem Grund ab 17 Uhr gesperrt. Über 200 Personen sind ins Übungsszenario involviert. Der Verkehr wird zwischen St. Michael und Deutschfeistritz über die S 6 Semmering Schnellstraße und die S 35 Brucker Schnellstraße umgeleitet.
STEIERMARK. Wissen, wo man im Ernstfall anpackt – am 15. April üben im Bereich der Pyhrnautobahn und im Gleinalmtunnel Einsatzkräfte für den Fall der Fälle.
Das konkrete Szenario beziehungsweise die Übungsannahme: Zwei Pkw krachen im Tunnel zusammen, ein Fahrzeug beginnt in der Folge zu brennen, mehrere verletzte Personen sind in den Autos und zahlreiche andere Lenkerinnen und Lenker flüchten über die Querschläge in die zweite Tunnelröhre.
Für ein perfektes Zusammenspiel
Etwa 100 Mitglieder zahlreicher Feuerwehren und an die 50 Rettungskräfte vom Roten Kreuz werden vor Ort sein. Inklusive Autobahnpolizei, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Asfinag und Figurantinnen und Figuranten, also Statistinnen und Statisten für die Übung, werden mehr als 200 Personen anwesend sein.
"Sollte ein derartiger Einsatz Realität werden, muss das Zusammenspiel der Einsatzorganisationen perfekt aufeinander abgestimmt sein, um keine Zeit zu verlieren", heißt es seitens der Asfinag.
Sperre von 17 bis etwa 24 Uhr
Für die Einsatzübung muss der Gleinalmtunnel natürlich verkehrsfrei sein. Der Tunnel wird in beiden Richtungen ab 17 Uhr gesperrt, um die „Unfallstelle“ aufbauen zu können. Nach der Übung und Reinigung der Fahrbahn sowie einer Kontrollfahrt durch die Autobahnpolizei wird der Tunnel spätestens um 24 Uhr wieder für den Verkehr freigegeben.
Der Verkehr wird für die Dauer der Übung zwischen St. Michael und Deutschfeistritz über die S 6 Semmering Schnellstraße und die S 35 Brucker Schnellstraße umgeleitet.
"Einsatzübungen dieser Art sind auch gesetzlich vorgeschrieben. Im Abstand von höchstens vier Jahren müssen in Tunnel, die länger als 500 Meter sind, Großübungen mit allen Einsatzorganisationen stattfinden", lässt die Asfinag wissen.
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