Offenlegung der Unterlagen
Naturschutzorganisationen kritisieren Wolfs-Abschussfreigabe
- Während das Land Steiermark die Entscheidung als wichtigen Schritt für den Schutz der Alm- und Weidewirtschaft bezeichnet, regt sich Kritik von Naturschutzorganisationen.
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Nach mehreren bestätigten Rissen von Schafen im Gemeindegebiet Sölk wurde erstmals in der Steiermark ein Wolf zum Abschuss freigegeben. Die zuständigen Sachverständigen stuften das Tier nach mehreren Angriffen auf Nutztiere als sogenannten Schadwolf gemäß der steirischen Wolfsverordnung ein. Die Abschussfreigabe gilt für vier Wochen in einem Umkreis von zehn Kilometern rund um den letzten Vorfall.
SÖLK/STEIERMARK. Während das Land Steiermark die Entscheidung als wichtigen Schritt für den Schutz der Alm- und Weidewirtschaft bezeichnet, regt sich Kritik von Naturschutzorganisationen. Sowohl der Verein „Wölfe in Österreich“ als auch das Austrian Network for Carnivore Conservation (ANCA) stellen die fachlichen und rechtlichen Grundlagen der Abschussfreigabe infrage und fordern eine genaue Überprüfung der behördlichen Entscheidung.
Der Verein „Wölfe in Österreich“ fordert die vollständige Offenlegung sämtlicher Entscheidungsgrundlagen. Nach Ansicht des Vereins bestehen offene Fragen zur fachlichen und rechtlichen Begründung der Abschussfreigabe. Er verweist darauf, dass den ihm vorliegenden Behördenunterlagen zufolge zunächst der Abtrieb beziehungsweise die geschützte Unterbringung der Weidetiere angeordnet worden sei, kurz darauf jedoch ein Wolf zum Abschuss freigegeben wurde. Aus den Unterlagen gehe außerdem hervor, dass unter anderem Nachschauen der Herde sowie GPS-Halsbänder dokumentiert seien. Diese Maßnahmen dienten der Kontrolle der Tiere, stellten für sich jedoch keinen Herdenschutz dar. Der Verein hat nach eigenen Angaben eine Umweltinformationsanfrage sowie ein Eilbegehren eingebracht und fordert die Übermittlung der vollständigen Abschussfreigabe, sämtlicher Gutachten und aller Entscheidungsgrundlagen.
Wolfsproblematik in den Griff bekommen
"Mit der geplanten Freigabe des ersten Wolfs zur Entnahme in der Steiermark wird ein längst notwendiger Schritt gesetzt. Es geht dabei nicht um ein "Für oder gegen den Wolf", sondern um den Schutz einer einzigartigen Kulturlandschaft und jener Menschen, die sie seit Generationen mit harter Arbeit erhalten", so die steirische Landesjägerschaft in ihrem Statement.
Der Bezirksjägermeister Johann Trinker sagt zu der Thematik: „In der vom Menschen gestalteten und veränderten Kulturlandschaft hat der Wolf keinen Platz mehr. Man müsste auf jeden sichtbaren Wolf jagen dürfen ausgenommen Mutterschutz, weil wir sonst die Wolfsproblematik nicht in den Griff bekommen werden. Bei einer Rudelbildung, wie im Sölktal, steigt die Gefahr für Menschen und Haustier, speziell Hunde stark an. Für den Tourismus wird es auch eine Herausforderung werden.“
- Der Verein „Wölfe in Österreich“ fordert die vollständige Offenlegung sämtlicher Entscheidungsgrundlagen.
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Landesjägermeister Franz Mayr-Melnhof-Saurau ergänzt: „Die Steirerinnen und Steirer wollen ihre Almen erhalten. Sie wollen gepflegte Berglandschaften, regionale Lebensmittel von höchster Qualität und eine funktionierende Almwirtschaft. Wildtiere brauchen die Almflächen als wertvollen Lebensraum. Hier braucht es klare politische Entscheidungen und den Rückhalt für jene Menschen, die diese Landschaft Tag für Tag bewirtschaften und nicht die Verherrlichung von Raubtieren. Der erste genehmigte Abschuss eines Problemwolfs in der Steiermark ist kein Symbol gegen, sondern für einen Naturschutz mit Hausverstand. Die Entscheidung, dieses auffällige Raubtier nach wiederholten und schwerwiegenden Übergriffen zu entnehmen, ist ein klares Bekenntnis zum Schutz der Almen, der bäuerlichen Familienbetriebe und einer Kulturlandschaft, die für die Steiermark von unschätzbarem Wert ist.“
ANCA bezweifelt Voraussetzungen der Wolfsverordnung
Kritik kommt auch vom Austrian Network for Carnivore Conservation (ANCA). Die Organisation verweist auf die steirische Wolfsverordnung, wonach ein Wolf erst dann als Schadwolf eingestuft werden könne, wenn er innerhalb von vier Wochen mehrfach sachgerechten Herdenschutz überwunden und dabei Nutztiere getötet oder verletzt habe. Nach Auffassung von ANCA gehen aus den Behördenunterlagen jedoch lediglich Maßnahmen wie tägliche Kontrollen der Herde, ein Teilabtrieb und GPS-Tracker an einzelnen Schafen hervor. Diese entsprächen nach Ansicht der Organisation nicht den vom Bundesministerium, dem Österreichzentrum Bär-Wolf-Luchs und der HBLFA Raumberg-Gumpenstein definierten sachgerechten Herdenschutzmaßnahmen.
ANCA verweist zudem auf den aus ihrer Sicht weiterhin ungünstigen Erhaltungszustand des Wolfs in Österreich sowie auf europarechtliche Vorgaben. Die Organisation argumentiert, dass Entnahmen nur unter strengen Voraussetzungen zulässig seien, darunter ein wissenschaftlich fundiertes Monitoring und der Nachweis, dass keine andere zufriedenstellende Lösung – insbesondere wirksamer Herdenschutz – möglich gewesen sei. Außerdem kritisiert ANCA, dass sich die Abschussfreigabe nicht auf einen eindeutig individualisierten Wolf beschränke, sondern ein größeres Jagdgebiet umfasse.
Weitere Kritik von Tierschutzorganisationen
Zusätzliche Kritik kommt von insgesamt 25 internationalen Natur- und Tierschutzorganisationen, darunter dem Verein gegen Tierfabriken (VGT). Sie haben eine Beschwerde bei der EU-Kommission eingebracht. Anlass sind unter anderem zwei mit GPS-Halsbändern ausgestattete Jungwölfe aus Italien, die Anfang 2026 in Kärnten beziehungsweise Tirol getötet wurden. Nach Angaben der Organisationen hätten die Tiere nachweislich keine Nutztiere gerissen und kein Risiko dargestellt. Sie kritisieren zudem die Wolfsverordnungen mehrerer Bundesländer und sehen diese im Widerspruch zur Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, zur Berner Konvention sowie zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Aus ihrer Sicht ist der günstige Erhaltungszustand des Wolfs in Österreich weiterhin nicht erreicht, weshalb Abschüsse nur unter sehr engen rechtlichen Voraussetzungen zulässig seien.
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