Neue Broschüre klärt auf
Rechte und Ansprüche bei Leben mit Behinderung
Das Leben mit einer Behinderung ist mit zahlreichen Herausforderungen verbunden. Ein neuer Ratgeber der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung bietet jetzt aktuelle Informationen über Rechte, Ansprüche und Leistungen für Betroffene in der Steiermark.
STEIERMARK. In der Steiermark sind laut der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung viele Betroffene nicht oder nicht ausreichend darüber informiert, ob und welche Leistungen zustehen. Ein neuer Ratgeber in Form einer Broschüre soll aufklären. "Mit unserer neuen Broschüre möchten wir umfassend einen guten Überblick über die Angebotspalette an Unterstützungsmöglichkeiten bieten", betont Behindertenanwalt Siegfried Suppan.
Die auf über 150 Seiten zusammengefassten Informationen in der Broschüre gelten mit der Rechtsgrundlage Juli 2023.
Persönliche Beratung unerlässlich
Auch wenn die Broschüre den Betroffenen in der Steiermark aktuelle und wertvolle Informationen über Rechte, Ansprüche und Leistungen verschiedenster Art zur Verfügung stehen, ersetzt sie keine persönliche Beratung. Dafür gebe es seit rund zwei Jahren, neben dem Büro der Anwaltschaft in Graz, sieben regionale Beratungszentren in der Steiermark.
„In unseren Anlaufstellen in den Bezirken sind wir darum bemüht, konkret nach Bedarf und individuellen Erfordernissen Betroffene zu unterstützen", unterstreicht Siegfried Suppan das Serviceangebot der Anwaltschaft.
Die Regionalen Beratungszentren für Menschen mit Behinderung sind weisungsfreie und unabhängige Service- und Beratungseinrichtungen des steirischen Sozialressorts. Beraten und unterstützt werden Menschen mit Behinderungen, Angehörige, gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter und alle anderen Personen, die mit dem Thema "Leben mit Behinderungen" zu tun haben.
Beratung und Information klären über Ansprüche für Menschen mit Behinderungen und die damit verbundenen Regelungen und gesetzlichen Vorschriften auf. In den persönlichen Gesprächen wird aber auch Hilfestellung bei der Suche nach den geeigneten Leistungen angeboten. Außerdem unterstützten die Beratungsstellen dabei, gesetzlichen Ansprüche und Rechte durchzusetzen.
Beratungszentren in sieben steirischen Großregionen
Steirischer Zentralraum
Zuständig für die Bezirke: Graz, Graz-Umgebung, Voitsberg
Burggasse 13
8010 Graz
Liezen
Zuständig für den Bezirk: Liezen
Admonter Straße 1
8940 Liezen
Obersteiermark Ost
Zuständig für die Bezirke: Bruck-Mürzzuschlag und Leoben
Dr.-Theodor-Körner-Straße 1,
8600 Bruck an der Mur
Obersteiermark West
Zuständig für die Bezirke: Murau und Murtal
Aichfeldgasse 10
8740 Zeltweg
Oststeiermark
Zuständig für die Bezirke: Hartberg-Fürstenfeld und Weiz
Rotkreuzplatz 1
8230 Hartberg
Südoststeiermark
Zuständig für den Bezirk: Südoststeiermark
Oedter Straße 1
8330 Feldbach
Südweststeiermark
Zuständig für die Bezirke: Deutschlandsberg und Leibnitz
Dechant-Thaller Straße 32
8430 Leibnitz
Der neue Ratgeber steht unter www.behindertenanwaltschaft.steiermark.at zum Download zur Verfügung. Eine Druckausgabe kann aber auch direkt bei der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung unter 0316/877-2745 oder unter der amb@stmk.gv.at angefordert werden.
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