Wappen-Affäre
Anzeige gegen Bohrn-Mena, Land Steiermark in der Kritik
- Stein des Anstoßes: Das steirische Landeswappen darf nur mit Genehmigung des Landes verwendet werrden.
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Anzeige wegen Landeswappen-Nutzung von Aktivist Sebastian Bohrn-Mena sorgt für politische Diskussion. Rasches Vorgehen des Landes Steiermark wirft Fragen zur Verhältnismäßigkeit auf.
STEIERMARK/WIEN. Die Anzeige des Landes Steiermark gegen den Wiener Publizisten Sebastian Bohrn-Mena wegen der Verwendung des steirischen Landeswappens hat eine Debatte über behördliche Vorgangsweise, Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit ausgelöst. Der Anlassfall ist juristisch vergleichsweise klar geregelt – politisch jedoch sensibel.
Bohrn-Mena hatte Anfang Dezember über ein rechtskräftiges Urteil gegen eine FPÖ-Politikerin berichtet und dafür das steirische Landeswappen zur Bebilderung verwendet. Das Amt der steirischen Landesregierung brachte daraufhin binnen kurzer Zeit eine Anzeige wegen nicht genehmigter Wappenverwendung ein.
In der Folge wurde eine Strafverfügung erlassen, gegen die Bohrn-Mena rechtlich vorgeht. Bohrn-Mena war 2024 in die "Causa Lena Schilling" (grüne EU-Mandatarin) verwickelt und ist in Österreich dem linken Lager zuzuordnen. Traurige Berühmtheit erlangte er mit unsäglichen TV-Duellen mit Gerald Grosz auf Ö24.
- Streitbarer Polit-Aktivist und Publizist: der Wiener Sebastian Bohrn-Mena.
- Foto: Thomas Fuchs
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Landeswappen spielt wichtige Rolle
Zur Causa selbst: Unbestritten ist, dass das Landeswappen einem besonderen Schutz unterliegt und seine Verwendung gesetzlichen Vorgaben folgt. Kritiker des Vorgehens, so etwa Niko Swatek (Neos), weisen jedoch darauf hin, dass das Land Steiermark in vergleichbaren Fällen oft auf formlose Hinweise oder nachträgliche Klärungen setzt. Öffentliche Statistiken darüber, wie häufig Anzeigen oder Klagen tatsächlich eingebracht werden, liegen bislang nicht vor.
Vor diesem Hintergrund sorgt weniger der rechtliche Rahmen selbst als vielmehr das Tempo und die Konsequenz des Einschreitens für Diskussionen. Beobachter fragen, warum ausgerechnet in einem politisch aufgeladenen Kontext innerhalb weniger Stunden eine Anzeige erfolgte, während andere Verstöße offenbar ohne formale Schritte erledigt wurden. Diese unterschiedliche Praxis nährt Zweifel an der Einheitlichkeit der Vollziehung.
Kritik an Bohrn-Mena
Gleichzeitig steht auch Bohrn-Menas Vorgehen in der Kritik. Als erfahrener Polit-Aktivist müssten ihm die rechtliche Sensibilität staatlicher Hoheitszeichen bekannt sein, argumentieren Stimmen aus dem Umfeld der steirischen Landespolitik. Die bewusste Nutzung des Landeswappens in einem konfliktreichen Kontext sei zumindest fahrlässig und trage zur Eskalation bei.
- FPÖ-Klubchef Marco Triller stellt klar: "Das ist keine politische Angelegenheit, sondern eine Verwaltungsübertretung."
- Foto: FPÖ Steiermark
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Dass der Fall nun politisch aufgeladen werde, sei daher nicht allein der Behörde anzulasten, stellen politische Insider fest. Er will die Anzeige des Landes jetzt bekämpfen, weil er darin einen Racheakt des FPÖ-Landeshauptmannes Mario Kunasek wegen des Urteils gegen die FPÖ-Politikerin sieht.
Im Kern geht es um eine grundsätzliche Frage: Wie konsequent und nach welchen Kriterien setzt das Land Steiermark das Wappenschutzrecht durch – und wie transparent sind diese Entscheidungen? Um Klarheit zu schaffen, bringen die Neos nun eine parlamentarische Anfrage im steirischen Landtag ein.
Darin wollen sie unter anderem wissen, wie oft das Land in den vergangenen Jahren wegen der Verwendung des Landeswappens Anzeigen oder Klagen eingebracht hat, in wie vielen Fällen es bei Hinweisen blieb und wer jeweils die Entscheidung für rechtliche Schritte getroffen hat.
FPÖ sieht Gesetzesbruch
Klare Worte gibt es dazu von der FPÖ. Klubobmann Marco Triller dazu: „Die unrechtmäßige Verwendung des Landeswappens ist keine politische Frage, sondern eine Verwaltungsübertretung, die von den Bezirksverwaltungsbehörden kraft Gesetz zu ahnden ist.“ Der blaue Klubchef warnt zudem vor einer Instrumentalisierung des Landeswappens: „Es kann nicht sein, dass das gesetzlich geschützte Landeswappen oder das Land Steiermark vor den Karren einer ideologischen Medienkampagne gespannt wird." Die Vereinnahmung eines hoheitlichen Symbols durch unbefugte Personen stelle einen glasklaren Gesetzesbruch dar und könne von keiner Gebietskörperschaft toleriert werden. Abschließend hält Triller fest: „Ein Schuldbewusstsein dürfte beim Betreffenden offensichtlich vorhanden sein – nicht anders ist zu erklären, dass das Posting mit dem missbräuchlich verwendeten Landeswappen von seiner Facebook-Seite mittlerweile entfernt wurde.“
Zur Information: Die Verwendung des steirischen Landeswappen ist im Landessymbolegesetz geregelt. Im Paragraph 8 ist dort festgehalten, dass eine missbräuchliche Verwendung eine Verwaltungsübertretung ist und mit einer Geldstrafe von bis zu 2.200 Euro zu ahnden ist.
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