AK überprüfte Kündigung
Nach Prügelei in Firma wurde Opfer entlassen
Nachdem ein Leasing-Mitarbeiter unverschuldet in eine körperliche Auseinandersetzung mit einem Arbeitskollegen geriet wurde er nun von seinem Chef entlassen. Die AK Steiermark untersucht den Fall. Die Kündigung war allerdings nicht rechtmäßig und so stand dem Gewaltsopfer eine Entschädigung im fünfstelligen Bereich zu.
STEIERMARK. Ein Leasing-Mitarbeiter im Alter von rund dreißig Jahren wurde von einem Arbeitskollegen in eine Prügelei verwickelt. Dieser wurde zuerst verbal, in weiterer Folge auch körperlich von seinem Arbeitskollegen angegriffen. Als der Mitarbeiter sich dann verteidigte, kam es zu Handgreiflichkeiten zwischen den beiden Arbeitskollegen.
Der Steirer musste als Folge der Prügelei sogar ins Krankenhaus gebracht werden und befand er sich folglich auch im Krankenstand. Umso überraschter war der Mitarbeiter, als sein Arbeitgeber ihm kurze Zeit später fristlos das Dienstverhältnis kündigte und das, obwohl ein strafrechtliches Verfahren ergab, dass er nicht aktiv an der Rauferei beteiligt, sondern "nur" das Opfer dieser war.
10.700 Euro Entschädigung
Der Leasing-Mitarbeiter kontaktierte daraufhin die Arbeiterkammer Steiermark, die den Fall überprüfte: "Somit lag kein Grund für eine fristlose Beendigung vor", sagt AK-Juristin Katharina Urleb. Arbeitsrechtlich gesehen hatte der Steirer daher auch Anspruch auf eine Kündigungsentschädigung sowie die Auszahlung von anteiligem Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Insgesamt erhielt der Ex-Mitarbeiter rund 10.700 Euro von seinem ehemaligen Chef.
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