EU-Entwaldungsverordnung
Steiermark fordert weiter „Null-Risiko“-Status

- Die Steiermark ist das waldreichste Bundesland Österreichs und zu 62 Prozent mit Wald bedeckt.
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Die EU will mit einer neuen Verordnung den weltweiten Verlust von Waldflächen eindämmen. Künftig sollen nur noch entwaldungsfreie Produkte in der EU verkauft werden dürfen. Im waldreichsten Bundesland Österreichs, der Steiermark, regt sich Widerstand gegen die befürchtete Bürokratiewelle. Gefordert wird die Einführung einer „Null-Risiko“-Kategorie. Im EU-Agrarrat gab es nun grünes Licht für diesen Vorschlag, womit die Entscheidung bei der EU-Kommission liegt.
STEIERMARK. Die EU-Entwaldungsverordnung wurde 2023 verabschiedet und zielt darauf ab, den Beitrag der Europäischen Union zur weltweiten Entwaldung und Degradation von Waldflächen erheblich zu reduzieren. Bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse dürfen demnach nur dann auf dem EU-Markt bereitgestellt oder exportiert werden, wenn sie nachweislich nicht zur Entwaldung oder Waldschädigung beigetragen haben. Die Verordnung gilt unter anderem für Holz, Rindfleisch, Soja, Palmöl, Kakao, Kaffee und Kautschuk sowie daraus hergestellte Erzeugnisse wie Möbel, Schokolade oder Reifen.
Dabei müssen Unternehmen nachweisen, dass ihre Lieferketten „entwaldungsfrei“ sind – sprich, dass die Rohstoffe beziehungsweise Produkte auf Flächen erzeugt wurden, die nicht nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden – und den gesetzlichen Vorgaben des Erzeugerlandes entsprechen. Dies muss zudem mittels Sorgfaltserklärung bestätigt werden.

- Unternehmen müssen künftig nachweisen, dass ihre Lieferketten „entwaldungsfrei“ sind – sprich, dass die Rohstoffe beziehungsweise Produkte auf Flächen erzeugt wurden, die nicht nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden.
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Start um ein Jahr verschoben
So weit zumindest einmal die Theorie. Denn obwohl die Verordnung 2023 verabschiedet wurde, ist sie nach wie vor nicht in Kraft. Nach breiter Kritik, unter anderem an der zu kurzen Umsetzungsfrist, wurde der geplante Start von 30. Dezember 2024 um ein Jahr nach hinten verschoben. Die Verordnung soll nun am 30. Dezember 2025 in Kraft treten.
Vor diesem Hintergrund mehren sich in der Steiermark seit einiger Zeit kritische Stimmen. Der Tenor: Der „Bürokratie-Dschungel“ solle vom „Null-Risikoland“ Österreich ferngehalten werden. Konkret kommt die Kritik aus den Reihen der Landwirtschaftskammer Steiermark, der Fachgruppe Holzindustrie der Wirtschaftskammer sowie des Waldverbandes Steiermark.
Enorme Belastung und Mehrkosten befürchtet
Tatsächlich fürchtet die steirische Holzindustrie durch die EU-Entwaldungsverordnung eine massive Belastung und enorme Mehrkosten. Der Obmann der Fachgruppe Holzindustrie, Josef Stoppacher, betont: „Ziel der EU-Entwaldungsverordung ist es, zu verhindern, dass Rohstoffe und Produkte von entwaldeten Flächen auf den EU-Binnenmarkt gelangen.“ Paul Lang, Obmann des Waldverbandes Steiermark, bezeichnet die EU-Verordnung gar als „Schlag in das Gesicht der heimischen und europäischen Waldbesitzer, der Almbauern und Tierhalter“.
„Diese unsinnige bürokratische Gängelei unserer Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sowie der Unternehmen in der Wertschöpfungskette Forst/Holz ist faktenbefreit und wirtschaftsfeindlich.“
Landwirtschaftskammer-Präsident Andreas Steinegger

- Der Präsident der Landwirtschaftskammer Steiermark, Andreas Steinegger, bezeichnet die EU-Entwaldungsverordnung als "unsinnige bürokratische Gängelei unserer Waldbesitzer und der Unternehmen in der Wertschöpfungskette Forst/Holz".
- Foto: LK Steiermark/Nadja Fuchs
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Österreich sei ein „Waldmusterland“, und dies solle sich auch in der Klassifizierung widerspiegeln (siehe Infobox). „Österreich ist bezogen auf die Entwaldung ein Null-Risikoland und als solches in der EU-Entwaldungsverordnung mit einfachen Dokumentationen einzustufen. Für diese Vereinfachung müssen die Vorarbeiten der EU-Kommission rasch beginnen.“
Forderung einer „Null-Risiko-Kategorie“
Unterstützung für diesen Vorschlag kommt unter anderem von Deutschland und Luxemburg, aber auch einer Mehrheit der übrigen EU-Mitgliedsländer, die sich in einer Sitzung des Agrarrates Anfang der Woche ebenfalls für die Einführung einer Null-Risiko-Kategorie aussprachen. Die Entscheidung liegt nun bei der EU-Kommission. Profitierten würden Länder mit einem solchen Status in Form vereinfachter Sorgfaltspflichten.
Was besagt die Risiko-Klassifizierung?
- Anhand eines Benchmarking-Systems werden Länder (oder Landesteile) in drei Kategorien klassifiziert: hohes, normales und geringes Risiko. So soll erkennbar sein, wie hoch das Risiko ist, dass Rohstoffe erzeugt werden, die nicht entwaldungsfrei sind.
- Wo steht Österreich? Laut jüngster Risiko-Klassifizierung der EU-Kommission (veröffentlicht am 22. Mai 2025) wird Österreich ebenso wie alle anderen EU-Staaten als Land mit geringem Risiko eingestuft – es gelten damit vereinfachte Sorgfaltspflichten.
Der Steirer Thomas Waitz, seines Zeichens selbst Biobauer und Forstwirt sowie Europaabgeordneter für die Grünen, äußerte sich auf Nachfrage von MeinBezirk vergangene Woche verhalten. Ja, Österreich sei im globalen Vergleich tatsächlich ein Musterland, dies bedeute jedoch nicht, dass wir uns deshalb gänzlich aus der Verantwortung ziehen dürften.
Die Angst, durch die Verordnung mit einer Bürokratieflut konfrontiert zu werden, könne er nur teils nachvollziehen. Seiner Einschätzung nach sei der Mehraufwand für kleine Forstbetriebe überschaubar. Betroffen seien in erster Linie Großbetriebe. Zum Hintergrund: Gemäß der Verordnung müssen Marktteilnehmende und Händler, die keine KMU sind und Erzeugnisse in der EU in Verkehr bringen, geografische Koordinaten der Grundstücke erfassen, auf denen die Rohstoffe erzeugt werden. Die Rückverfolgung zu dem Grundstück ist erforderlich, um nachzuweisen, dass an einem bestimmten Ort der Erzeugung keine Entwaldung stattfand.
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