Wirtschaftskammer fordert Umdenken bei den Arbeitszeiten

Unterwegs: Vertreter der Wirtschaftskammer und von "Frau in der Wirtschaft" besuchten regionale Unternehmen.
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  • hochgeladen von Markus Kopcsandi

"WKO on Tour" hieß es in der Südoststeiermark. Die Sektionen der Wirtschaftskammer besuchten Betriebe und machten sich ein Bild von der Stimmungslage. Dass die Stimmung bei den Unternehmern wieder gut ist, betont Südoststeiermarks Regionalstellenobmann Günther Stangl. So berichtet z.B. die Metalltechnik-Sparte von vollen Auftragsbüchern.

Stunden anders verteilt

Rege diskutiert werden in Reihen der Unternehmer und Arbeitnehmer die Themen Arbeitszeitflexibilisierung und Mindestlohn. Laut den Kammervertretern wünschen sich sowohl Chefs als auch Mitarbeiter mehr Gestaltungsspielraum bei den Arbeitszeiten. Die Kammer fordert mehr Möglichkeiten für Betriebe. Gemeinsam mit Arbeitnehmern bzw. Betriebsräten sollen konkrete Arbeitszeitmodelle vereinbart werden können, die auf betriebliche und persönliche Anforderungen eingehen. So soll etwa jungen Familien das Leben erleichtert werden.
Der Ansatz der Kammer lautet, die Grenze für die tägliche Normalarbeitszeit auf zehn Stunden unter Beibehaltung der 40-Stunden-Woche anzuheben. Die Arbeitszeit soll nicht verlängert, sondern anders verteilt werden können. "Man muss den Menschen die Möglichkeit geben, für sich selbst entscheiden zu können", so Steiermarks WKO-Vizepräsident Andreas Herz.
Entspannt sehen die Kammervertreter die Debatte um 1.500 Euro Mindestlohn. Günther Stangl unterstreicht, dass für 2.620.700 Vollzeitdienstverhältnisse in Österreichs gewerblicher Wirtschaft – das sind 94 Prozent – bereits teils deutlich mehr als 1.500 Euro Brutto bezahlt werden. Stangls Stellvertreter Josef Sommer betont außerdem, dass sich diese Summe noch erhöht, wenn man mit 14 Gehältern im Jahr rechnet. Für Andreas Herz steht fest, dass der Staat durch Steuern und Sozialversicherungsbeträge mehr von einer Mindestlohnerhöhung profitieren würde, als der Mitarbeiter selbst. Er fordert deshalb, dass der Staat bei einer Lohnerhöhung auf die Lohnnebenkosten verzichten soll.

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