Verkehrsverordnungen
Verfassungsjurist spricht von Rechtswidrigkeit, Bgm. Willi betont Rechtsmäßigkeit
INNSBRUCK. "Die Einrichtung einer Begegnungszone durch Verordnung der Stadträtin Mag. Ursula Schwarzl für Teile der Innsbrucker Innenstadt ist rechtswidrig." Das Rechtsgutachten von Verfassungsexperten Heinz Mayer wurde von der FPÖ Innsbruck, Gerechtes Innsbruck und der Liste Fritz präsentiert. Bürgermeister Georg Willi hält dazu fest: "Es gibt hier, wie auch in der schriftlichen Stellungnahme der zuständigen Aufsichtsbehörde festgehalten wird, eine Bestätigung der Rechtsmäßigkeit in sämtlichen...