Kanzlei Baumgartner berät
„Ruhe in Frieden“, nur ein Grabspruch?
Beratung – Begleitung – Vorsorge: Das sind die drei Pfeiler, auf denen die Kanzlei Baumgartner basiert. Sie berät in rechtlichen Belangen. FÜRSTENFELD. Dass es beim Erben Streit um das Vermögen gehen kann, ist bekannt. In diesem Fall hatte sich der OGH aber mit der Frage zu beschäftigen, ob eine Veränderung an einem Grab zulässig ist, oder ob der Verstorbene ein Recht hat in „Frieden zu ruhen“. Der Fall GrabruheAufgrund einer Begradigung des Zufahrtsweges zu einer Kirche sollte ein Grab um 60...