"Eine Stimme, eine Liste"
Abschaffung der Koppelungen bei Gemeinderatswahlen gefordert
- Der Verfassungsgerichtshof soll die Koppelungen bei Gemeinderatswahlen in Tirol überprüfen. (Symbolbild).
- Foto: Gina Sanders/Fotolia
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Mit der Möglichkeit der Koppelung von Listen bei den Gemeinderatswahlen hat Tirol ein europaweites Alleinstellungsmerkmal, dass auf Kritik stößt. Die Abschaffung der Listenkoppelung würde eine Demokratisierung des Landes bedeuten, sind sich FPÖ, Grüne, Liste Fritz und NEOS einig. Mit dem Antrag einer Prüfung auf Verfassungsmäßigkeit soll der Verfassungsgerichtshof entscheiden. Die VP sieht in der Koppelung ein demokratisches Instrument und kritisiert die Opposition für die eigene Nutzung der Koppelungen.
INNSBRUCK. Rückblick auf die Gemeinderatswahl 2022 in Tirol. In 43 Gemeinden, von insgesamt 274 Gemeinden, sind insgesamt 54 unterschiedliche Koppelungsgruppen dokumentiert, an denen 121 Wahllisten beteiligt waren. In Lienz haben beispielsweise die Listen SPÖ, Grünes und unabhängiges Team, Liste Stadt Lienz und NEOS gekoppelt. In Kitzbühel die Listen Unabhängige Kitzbüheler/innen und FPÖ und in Breitenbach die Listen Parteiunabhängige BreitenbacherInnen, SPÖ und Grüne sowie die Listen ÖVP-Bürgermeisterliste und Junge Breitenbacher. In Kundl koppelten die Listen Wir für Kundl Mensch.Arbeit.Leben - WFK, Kundler Frauen - KF und Wir für Kundl Land.Wirtschaft - LWK. Die Wahlzahl in Kundl lag bei 152,44, die Liste Kundler Frauen erreichte 142 Stimmen. Durch die Koppelung erhielt die Liste ein Mandat im Gemeinderat.
VfGH Prüfung beantragt
Markus Abwerzger (FPÖ), Markus Sint (Liste Fritz), Gebi Mair (Grüne) und Birgit Obermüller (NEOS) haben in einer gemeinsamen Pressekonferenz über den Antrag gemäß Art. 140 Abs. 1 Z 3 B-VG auf Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Landesgesetzen beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) informiert. Hinter diesen sperrigen jursitischen Begriffen steht das Ziel, die Listenkoppelung bei Gemeinderatswahlen in Tirol abzuschaffen. Europaweit gibt es nur in Tirol diese Möglichkeit, in anderen Bundesländern wurde die Koppelung bereits abgeschafft. Vier Schwerpunkt werden in dem Antrag an den VfGH angeführt:
1. Freiheit der Wahl und Transparenz (Art. 26 iVm Art. 117 Abs. 2 B-VG): Dem Wählerwird nicht hinreichend bewusst gemacht, dass seine Stimme einer fremden Liste zugeschlagen werden kann. Seine Wahlentscheidung wird faktisch manipuliert.
2. Gleichheitssatz und Sachlichkeitsgebot (Art. 7 Abs. 1 8-VG): Das System führt zu einer unsachlichen Verzerrung des Erfolgswertes der Stimmen und privilegiert koppelnde Wählergruppen zulasten ehrlicher, eigenständiger Mitbewerber.
3. Überholte Vorjudikatur: Die Fiktion einer „einheitlichen Wahlpartei" (VfGH Wl-4/93) ist angesichts der heutigen parteipolitischen Realität im kommunalen Raum sachlich und demokratiepolitisch nicht mehr haltbar.
4. Verletzung des Äquidistanzgebots: Das Gesetz begünstigt gezielt taktische Machtabsprachen auf Kosten der Chancengleichheit aller Wahlwerber.
- Markus Sint, Markus Abwerzger, Birgit Obermüller und Gebi Mair präsentieren den Antrag.
- Foto: MeinBezirk
- hochgeladen von Georg Herrmann
Täuschung des Wählerwillens
Markus Abwerzger betont, dass aufgrund der fehlenden ausreichenden Informationen eine Verfälschung des Wählerwillens gegeben ist. Markus Sint sieh die FPÖ, Liste Fritz, Grüne und NEOS in den Farben getrennt, aber in der Sache vereint. "Die Gemeinderatswahl ist eine sehr persönliche Wahl, die Koppelungen sind ein reiner Wahlbasar." Gebi Mair betont die Unübersichtlich auf den Wahlzetteln, da die Koppelung nur mit einem "K" gekennzeichnet wird. Für Birgit Obermüller muss die Stimme für eine Liste auch gesichert für diese Liste gelten. Nach mehreren Anläufen mit Anträgen im Landtag wollen die FPÖ, Liste Fritz, Grüne und NEOS nun eine Klärung durch den Verfassungsgerichtshof. Eine Klärung bis zur nächsten Gemeinderatswahl 2028 erwartet Markus Abwerzger nicht: "Wichtig ist uns, dass dieses Thema angestoßen wird und wir eine Sensibilisierung erreichen."
Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Listenkoppelung bei Gemeinderatswahlen war bereits mehrfach Thema des Verfassungsgerichtshofes und wurde dabei mehrfach bestätigt. Nach Ansicht des VfGH handelt es sich dabei um eine besondere Methode der Mandatsaufteilung, bei der die zentralen Elemente des Verhältniswahlsystems (Wählergruppen/Wahlparteien als Träger des Rechts auf verhältnismäßige Vertretung aller politischen Gruppierungen von zahlenmäßig erheblicher Bedeutung) gegeben sind. Markus Abwerzger hält dazu fest, dass die bisherigen Entscheidungen aktuelle und neue Rechtsgrundlagen nicht berücksichtigt haben.
Demokratischen Instrument Listenkoppelung
Landtagsvizepräsident und VP-Gemeindesprecher Dominik Mainusch steht zur konstruktiven Zusammenarbeit in der Kommunalpolitik. „Demokratie braucht mehr Miteinander, nicht weniger. Wer koppelt, bekennt sich schon vor dem Wahlgang zur Zusammenarbeit und macht das auf dem Wahlzettel auch transparent öffentlich. Die Opposition wäre gut beraten, Zusammenarbeit auf allen politischen Ebenen zu stärken, statt sie zu bekämpfen“, erklärt der VP-Gemeindesprecher. Für Mainusch steht die Koppelung für Transparenz gegenüber den Wählerinnen und Wählern: „Koppeln bedeutet volle Transparenz. Bereits am Stimmzettel ist klar ersichtlich, wer mit wem zusammenarbeitet“, so Mainusch. „Die Koppelung von Gemeinderatslisten ist kein Muss – aber eine Möglichkeit transparenter Zusammenarbeit.“
Opposition wendet Koppelungen selbst an
„Die Opposition bekämpft hier ein Instrument der Demokratie. Das ist alleine schon unglaubwürdig, weil Grüne, NEOS und FPÖ diese Möglichkeit selbst anwenden. So hat etwa ein aktueller FPÖ-Landtagsabgeordneter in der eigenen Gemeinde Listen gekoppelt. Warum sollte man die Listenkoppelung nutzen, wenn man sie für verfassungswidrig hält? Grün bis blau sollten lieber mithelfen, unser Land nach vorne zu bringen, statt dagegen zu arbeiten.“, so Mainusch. „Der Verfassungsgerichtshof hat bereits 1994 eine Anfechtung zur Tiroler Gemeindewahlordnung abgewiesen und festgehalten, dass er keine Bedenken gegen die Listenkoppelung hat. Tirol ist damit zwar in Österreich besonders, international aber nicht: In Ländern wie Deutschland und der Schweiz gibt es ebenfalls die Möglichkeit, Listen miteinander zu verbinden. Durch dieses demokratische Instrument wird der Wählerwille genauer abgebildet – indem eine Stimme einer ähnlichen Position zu einem Gemeinderatsmandat zu verhelfen kann, statt verloren zu gehen“, verweist Mainusch auf den Kontext der Regelung.
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