Corona-Pandemie
Eine Frage der Rechtssicherheit

Konstantina Rösch, hier am Gleisdorfer Kirchriegel,  zählt in dieser Bewegung zu den „A-Promis“.
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  • Konstantina Rösch, hier am Gleisdorfer Kirchriegel, zählt in dieser Bewegung zu den „A-Promis“.
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Der Gleisdorfer Gemeinderat Wolfgang Weber (ÖVP) war bei der aktuellen Kontroverse mit Personen einer Gleisdorfer Protestbewegung in eine interessante Situation verwickelt. Seine Persönlichkeitsrechte wurden verletzt, als man ihm öffentlich einen illegalen Akt zugemutet hat. Das hat Folgen.

Ein Telefonat mit ihm wurde rechtswidrig aufgezeichnet, publiziert und dabei politisch gegen ihn verwendet worden. Kann man machen. Man muß sich dann eben den Konsequenzen stellen. Ganz besonders, wenn man sich selbst bei verschiedenen Gelegenheiten so explizit für unsere Grundrechte exponiert hat. Wenn man den Unterschied zwischen Recht und Unrecht betont, also gut erkannt hat, daß Rechtssicherheit eines der Fundamente unserer Republik ist, bleibt man ja selbst besonders an diese Rechtslage gebunden.

Nun aber der eklatante Rechtsbruch, den jemand auch noch veröffentlicht hat. Ein politischer Akt? Gewiß! Wer strategisch auf solche Mittel angewiesen ist, tut uns den Gefallen. Nämlich den, deutlich herauszuarbeiten, was die Demokratie taugt. Demokratie heißt ja genau nicht: „Wer am lautesten schreit, hat recht“. Diese Causa nützt uns allen, um speziell über zwei Dinge nachzudenken.

+) Erstens: Es ist nicht zulässig, die Demokratie mit Mitteln der Demokratie abzuschaffen. Ergo muß man für einen illegalen Akt einstehen, sich den Konsequenzen stellen.

+) Zweitens sollte klar sein: Wenn jemand auf seinen (demokratischen) Rechten besteht, aber die damit verbundenen Pflichten ablehnt, nennen wir das nicht Demokratie, sondern Pubertät.

Jede Gemeinschaft, die Früchte trägt, wie wir sie gerne erwarten und schätzen, muß mit Differenzen umgehen lernen, muß vor allem die Pflicht zum Gewaltverzicht sehr ernst nehmen. Ich hab viele dieser Gleisdorfer Protestmärsche besucht. Es ist unbestreitbar, daß in jenen Reihen allerhand Leute offenkundig keine Ahnung haben, wie sehr
a) das Sprechen ein Handeln ist, wobei wir
b) Sprache auch als Waffe einzusetzen verstehen, daß also
c) öffentliche Reden den Charakter von Gewaltakten bekommen können. (Konjunktiv!)

Man muß sich daher bewußt machen, was man vor Publikum sagt. Um es plüschig auszudrücken: Wer jemanden mit einem Messer vorsätzlich verletzt und hinter larmoyant behauptet, er oder sie habe nicht gewußt, daß ein Messer schneiden, steht auf sehr einsamem Posten.

Ich war mehr als einmal Zeuge, wie sich Rednerinnen und Redner in Gleisdorfs öffentlichem Raum selbst gestattet haben, mit Angriffslust vorzugehen und dabei Andersdenkende laut, gelegentlich brüllend, herabzuwürdigen. Darüber diskutiere ich gar nicht, das ist der Fall gewesen, das sind Fakten.

Darunter waren unzählige Male sprachliche Gewaltakte. Dabei kamen ausdrückliche Angriffe auf Fundamente unserer Republik vor und eines dieser Fundamente, die Gewaltenteilung, wurde definitiv für überflüssig erklärt.

Kann man machen, weil man diese Meinung haben darf. Wenn man solche Ansichten aber veröffentlicht, muß man sich den Konsequenzen stellen, wo man geltendes Recht verletzt hat. Ich hol mir Popcorn, denn das wird nun sehr interessant.

Postskriptum
Von Gemeinderat Wolfgang Weber konnte ich erfahren, daß diese Headline mit der genannten Summe nicht den Tatsachen entspricht. Der Artikel in der Kleinen Zeitung gibt nur wieder, was die Beschuldigten zur Sache äußerten, was uns also eine genaue Schilderung des Status quo dieses Konfliktes noch schuldig bleibt.

+) Aktuell: „Der Brief“
+) Übersicht: Zur Pandemie-Debatte

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