Bei Flugreisen
Wie viel erhalte ich bei Verspätung oder Annullierung?

- Wer eine Stunde oder länger auf seinen Flug wartet, kann eine Entschädigungszahlung der Airline geltend machen. Allerdings gilt es einige Ausnahmen zu beachten.
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Bei Flugverspätungen steht Passagieren eine Entschädigungszahlung zu. Diese hängt jedoch nicht nur von der Distanz des Fluges ab, der Sitz der Airline spielt nämlich ebenfalls eine entscheidende Rolle.
STEIERMARK. Egal, ob mindestens eine Stunde Verspätung, Überbuchung oder Annullierung von Flügen, eines bleibt: Anspruch auf eine Entschädigungsleistung. Diese variiert je nach Distanz: Für Flüge innerhalb der Europäischen Union bis 1.500 Kilometer gibt's 250 Euro, bis 3.500 Kilometer 400 Euro und bei Flügen über 3.500 Kilometer außerhalb der EU 600 Euro. Das gilt für alle Flüge, die von einem Flughafen innerhalb der EU starten – für Flüge außerhalb der Europäischen Union in die EU jedoch nur dann, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat.

- Bei Entschädigungszahlungen für Flugreisen spielt der Sitz der Airline eine wichtige Rolle.
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"Fliege ich mit einer ägyptischen Airline von Wien nach Kairo, gibt's bei Verspätung Bares", berichtet Guido Zeilinger, Konsumentenschützer bei der Arbeiterkammer, und konkretisiert das Beispiel: "Bei einem Flug von Kairo nach Wien erhalte ich allerdings keine Entschädigung, weil die Airline ihren Sitz außerhalb der EU hat."
Was ist bei einem Vulkanausbruch?
Ausnahmen sind generell Fälle bei höherer Gewalt, wie zum Beispiel Vulkanausbrüche, Sperrung des Luftraums wegen Unwettern oder Vogelschlag. Nicht dazu zählen technische Defekte, in diesem Fall ist die Airline für Ersatz zuständig.

- Für Guido Zeilinger ist klar: "Ansprüche rasch geltend machen und sich nicht abwimmeln lassen, denn Airlines versuchen das Problem oft auszusitzen."
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Allgemeine Grundregel, die beachtet werden sollte: "Ansprüche rasch geltend machen und sich nicht abwimmeln lassen, denn Airlines versuchen das Problem oft auszusitzen", warnt Zeilinger und ergänzt: "Es hilft nur eines: Mit aller Vehemenz Zahlung einfordern, Zähne zeigen und zubeißen – natürlich nur juristisch betrachtet."
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