Stadt Bruck
Kein Gendern: Neue Stadtregierung setzt auf Klarheit

- Die neue Brucker Stadtregierung verbannt das Gendern – hier ein Archivbild des Brucker Hauptplatzes mit dem Rathaus.
- Foto: MeinBezirk/Angelika Kern
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Eine neue Dienstanweisung sorgt in der Brucker Stadtverwaltung dafür, dass künftig eine klare Sprache herrscht: Dem Gendern wird damit der Garaus gemacht.
BRUCK AN DER MUR. Die neue Stadtregierung aus ÖVP und FPÖ hat einen Schritt gesetzt, um die Verständlichkeit amtlicher Texte zu sichern. Mit einer aktuellen Dienstanweisung wurde die Verpflichtung zum Gendern in sämtlichen amtlichen Schriftstücken, Verordnungen und Mitteilungen aufgehoben. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Lesbarkeit zu erhöhen und die Sprache von Sonderformen zu befreien. Im Zuge der laufenden Strukturreform wird außerdem das bisherige "Bürger*innenbüro" künftig wieder unter der Bezeichnung "Bürgerbüro" geführt.

- Vizebürgermeister Raphael Pensl sorgt für klare Verhältnisse.
- Foto: Martin Meieregger
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Polit-Stimmen
FPÖ Vizebürgermeister Raphael Pensl dazu: "Wir stellen sicher, dass in Bruck a. d. Mur wieder sprachliche Normalität einkehrt. Das sogenannte Gendern mit Sonderzeichen hat die Lesbarkeit und Verständlichkeit amtlicher Texte erheblich beeinträchtigt. Unsere deutsche Sprache - die Sprache von Goethe und Schiller - darf nicht durch ideologisch motivierte Eingriffe verfremdet und unübersichtlich gemacht werden. Wir wollen, dass amtliche Schriftstücke verständlich bleiben, da sie Rechtssicherheit schaffen. Gender-Sonderformen mit Sternchen, Doppelpunkten oder Binnen-I erschweren nicht selten die Lesbarkeit und führen zu Unsicherheiten in der Anwendung. Eine Sprache, die auf künstliche Konstruktionen verzichtet, trägt hingegen dazu bei, dass Inhalte präzise erfasst werden können. Auch das 'Bürger*innenbüro* wird in diesem Zusammenhang wieder in 'Bürgerbüro' umbenannt."

- Helmut Sommer, hier auf einem Archivbild mit Antonia Herunter von der JVP.
- Foto: JVP Steiermark
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ÖVP-Fraktionsführer Helmut Sommer: "Mit dieser Maßnahme sorgen wir für eine einfach verständliche und ideologiebefreite Schreibweise im Amtsverkehr."
Negativ-Beispiel
Zur Veranschaulichung haben ÖVP und FPÖ in ihrer Aussendung auch ein Beispiel dafür, wie unleserlich bzw. verschachtelt Gesetzestexte durch das Gendern werden, mitgeschickt; es handelt sich dabei um § 3 Gesetz über die Patientinnen-/Patienten- und Pflege-Ombudsschaft (Landesgesetz): "Die/Der Patientinnen-/Patienten- und Pflegeombudsfrau/-mann ist in Ausübung ihres/seines Amtes an keine Weisungen gebunden. Sie/Er unterliegt im Rahmen ihrer/seiner Tätigkeit der Aufsicht der Landesregierung. Diese hat das Recht, sich über alle Gegenstände der Geschäftsführung zu unterrichten. Die/Der Patientinnen-/Patienten- und Pflegeombudsfrau/-mann ist verpflichtet, die von der Landesregierung verlangten Auskünfte unter Wahrung des Grundrechts auf Datenschutz zu erteilen."
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