130 Hausapotheken profitieren von neuer Regelung

Die neue Hausapotheken-Regelung bringt Erleichterung in 130 Fällen. | Foto: MEV Verlag GmbH
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ÖSTERREICH. Der Antrag soll im Mai beschlossen werden und kann voraussichtlich im Juni 2016 in Kraft treten. Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser und Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer präsentierten am Mittwoch die beiden Punkte, die ihr gemeinsamer Antrag beinhaltet.

Zwei Punkte mit großer Wirkung

Erstens soll in größeren Gemeinden, in denen es bereits eine öffentliche Apotheke gibt, eine Bewilligung zur Haltung einer ärztlichen Hausapotheke erteilt werden können, wenn die Entfernung mindestens sechs Kilometer beträgt. Der zweite Punkt betrifft die Übernahmeregelung von Arztpraxen mit Hausapotheken. Künftig soll der Nachfolger die Hausapotheke führen dürfen, wenn es im Umkreis von vier Kilometer keine öffentliche Apotheke gibt – bisher waren es sechs Kilometer.

Hausärzteverband zeigt sich zufrieden

Vom ersten Punkt sind geschätzte zehn bis 15 Gemeinden betroffen, vom zweiten Punkt profitieren 115 Hausapotheken. "Natürlich lösen wir damit nicht alle Probleme, weitere Reformschritte müssen folgen. Aber wir schaffen zumindest in den dringendsten Fällen eine Erleichterung", so Mödlhammer. Der Österreichische Hausärzteverband zeigt sich zufrieden, da durch die Reform das Hausärzte-Sterben gebremst würde, wie es in einer aktuellen Presseaussendung heißt.

Apothekerkammer sieht Gefährdung der Nahversorgung

Kritik kommt seitens der Apothekerkammer. In einer Stellungnahme wird betont, dass die aktuelle Initiative bestehende Apotheken auf dem Land, die einen wertvollen Bestandteil der Nahversorgung darstellen, gefährde. "Unser Modell der flächendeckenden Versorgung ermöglicht den Patienten die optimale Gesundheitsversorgung durch Arzt und Apotheke. Dies ist und war immer unser oberstes Ziel. Mit dem Schnellschuss wird dies bedauerlicherweise blockiert", so Apothekerkammer-Präsident Max Wellan.

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