Ab 16. August
3G-Regel für Transit durch Slowenien tritt in Kraft

Wer nach Slowenien will, muss geimpft, getestet oder genesen sein. Das betrifft nicht nur Personen, die nach Slowenien einreisen und dort Urlaub machen wollen, sondern auch alle, die lediglich auf der Durchreise sind,. | Foto: LPD Kärnten
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  • Wer nach Slowenien will, muss geimpft, getestet oder genesen sein. Das betrifft nicht nur Personen, die nach Slowenien einreisen und dort Urlaub machen wollen, sondern auch alle, die lediglich auf der Durchreise sind,.
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Ursprünglich hätte die neue Maßnahme rund um die 3G-Regel für Transit durch Slowenien bereits in Kraft treten sollen, die Maßnahme wurde aber aus Rücksicht auf mögliche Megastaus durch die Kontrollen bei den Grenzübergängen terminlich verschoben. Ab 16. August tritt die Regelung also in Kraft.

ÖSTERREICH. Der 3-G-Nachweis beim Transit durch Slowenien tritt ab dem 16. August in Kraft, und zwar betrifft die Regel nicht nur Personen, die nach Slowenien einreisen und dort Urlaub machen wollen, sondern auch alle, die lediglich auf der Durchreise sind.

Kroatien-Reisende, aufgepasst

Das bedeutet, auch für solche Personen, die ich auf dem Weg nach Kroatien befinden. Für den Rückweg durch Slowenien nach Österreich muss man ebenso wieder einen 3-G-Nachweis erbringen. Ausnahmen von der Regelung  für Kinder unter 15 Jahren, Arbeitspendler und Eigentümer oder Pächter von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken im Grenzgebiet oder auf beiden Seiten der Staatsgrenze zu Österreich.

Nachweise auch bei Rückreise erforderlich

Slowenien akzeptiert einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder einen negativen Antigen-Test, der maximal 48 Stunden alt sein darf. Einen aktuellen Test braucht man auch bei der Rückreise nach Österreich, daher muss man sich im Ausland testen lassen. Als vollständig geimpft gilt man in Slowenien übrigens mindestens sieben Tage nach dem zweiten Stich mit Biontech/Pfizer und mindestens 14 Tage nach der zweiten Dosis Moderna, mindestens 21 Tage nach der ersten Immunisierung mit AstraZeneca und mindestens 14 Tage nach der Einmalimpfung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson.

Was an der Grenze verlangt wird

Genesene können einen positiven PCR-Testbefund, der mindestens zehn und maximal sechs Monate alt sein darf, oder ein ärztliches Attest vorlegen. Ebenso wird ein Genesungszertifikat in Kombination mit dem Nachweis einer Impfung akzeptiert. Auch das digitale Covid-Zertifikat der EU in digitaler oder Papierform als 3-G-Nachweis ist gültig.

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