Kein AMS-Geld für Impfgegner
Impfverweigerer verlieren auch Mindestsicherung
Der Erlass des Arbeitsministers Martin Kocher (ÖVP), das Arbeitslosengeld für Impfverweigerer zu streichen, ließ die Wogen hoch gehen. Dass Jobsuchenden eine via Arbeitsmarktservice (AMS) vermittelte zumutbare Stelle nicht ablehnen können, weil der potenzielle Arbeitgeber eine Covid-19-Schutzimpfung verlangt, sorgte für heftige Kritik. Wie nun bekannt wurde, verlieren Impfverweigerer auch die Mindestsicherung.
ÖSTERREICH. Wer einen Job mit Impfpflicht verweigert, kann nicht nur das Arbeitslosengeld verlieren, sondern auch die Mindestsicherung. Das gelte seit einer Reform des Jahres 2018. Das berichtet das "Profil". Kritik dagegen kommt etwa von der Arbeiterkammer: Abeiterkammer-Präsident Johann Kalliauer: „In den letzten Wochen hat man immer mehr den Eindruck bekommen, dass Arbeitsminister (Martin) Kocher ein klares Feindbild hat – die Arbeitslosen.“ Und weiter:
„Eine Steigerung der Corona-Impfquote wäre wünschenswert, aber dieser Weg einer mittelbaren Impfpflicht für Arbeitslose ist absolut ungeeignet."
Laut Kalliauer wäre es eines modernen Rechtsstaates unwürdig, "dass die Entscheidung über die Einschränkung von Menschenrechten für Arbeitslose privaten Unternehmen überlassen wird. ”
Langzeitsarbeitslosigkeit über Vor-Corona-Niveau
Problematisch ist bis dato die Lage bezüglich der Langzeitsarbeitslosigkeit. Diese ist noch immer deutlich über dem Vor-Corona-Niveau 2019. Faktisch fehlen zahlreiche Fachkräfte in der Pflege oder in der Kinderbetreuung fehlen.
„Schluss mit der Hetze gegen Arbeitslose! Fangen wir endlich an, gemeinsam die Pandemie und die Herausforderungen für die Zukunft in den Griff zu bekommen!”, fordert Kalliauer.
Indirekte Impfpflicht
Kritisch äußerte sich auch die FPÖ: Matthias Krenn, Bundesobmann der Freiheitlichen Wirtschaft, betont die Wahlfreiheit eines jeden einzelnen, ob er sich gegen das Coronavirus impfen lassen möchte oder nicht. Bezüglich des Arbeitsmarktes befürchtet Krenn, dass eine „direkte oder indirekte Impfpflicht“ in vielen Betrieben zu einer Personalfluktuation führen könnte.
Arbeitgeber entscheidet über Impfpflicht
Gegenüber meinbezirk.at heißt es aus dem Ministerbüro:
"Arbeitsrechtlich gibt es keine Unterscheidung zwischen „zumutbaren“ und „nicht zumutbaren“ Impfungen. Die Entscheidung, welche Impfungen für den Arbeitsantritt vorausgesetzt werden, obliegt dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin. Grundsätzlich gilt: Eine Beschäftigung ist im Regelfall auch dann zumutbar, wenn vom Arbeitgeber eine Impfung verlangt wird, sofern bei der betreffenden Person keine nachweislichen gesundheitlichen Gründe vorliegen, die eine Impfung ausschließen."
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