Sonst 1.450 Euro Strafe
Jetzt gilt PCR-Test-Pflicht an Österreichs Flughäfen

Seit Dienstag (3. August) müssen Reiserückkehrer und Urlauber aus den Niederlanden, Spanien oder Zypern auf österreichischen Flughäfen bei ihrer Einreise einen Nachweis über ihre Vollimmunisierung oder ein negatives PCR-Testergebnis mitführen. | Foto: Wolfgang Simlinger
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  • Seit Dienstag (3. August) müssen Reiserückkehrer und Urlauber aus den Niederlanden, Spanien oder Zypern auf österreichischen Flughäfen bei ihrer Einreise einen Nachweis über ihre Vollimmunisierung oder ein negatives PCR-Testergebnis mitführen.
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Ab 3. August wird kontrolliert: Wer aus Spanien, Zypern oder den Niederlanden einreisen will, muss ab sofort eine gültigen PCR-Test vorweisen. Sonst drohen 1.450 Euro Strafe. Und: Die PCR-Test-Pflicht könnte laut Minister auch auf andere Destinationen ausgeweitet werden, je nach Infektionsgeschehen in den Urlaubsländern.

ÖSTERREICH. Bei der Einreise auf österreichischen Flughäfen gelten ab Dienstag neue Regeln: Reiserückkehrer aus den Niederlanden, Spanien oder Zypern müssen entweder einen Nachweis über eine Vollimmunisierung oder ein negatives PCR-Testergebnis nachweisen. Personen, die den PCR-Test verweigern, droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 1.450 Euro. Wer genesen ist, muss dies mit einem ärztlichen Zeugnis das nicht älter als 90 Tage sein darf nachweisen. Möglich ist auch, einen PCR-Test im Urlaub zu machen, dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein. 

PCR-Test am Flughafen kostenlos

Wer das nicht vorweisen kann, muss unverzüglich noch am Flughafen einen PCR-Test machen, und zwar sofort und nicht wie bisher binnen 24 Stunden. Es bestehe aber keine Quarantänepflicht, sondern man kann laut Gesundheitsministerium nach dem PCR-Test am, Flughafen nach Hause fahren und bekommt das Testergebnis binnen wenigen Stunden per Mail oder SMS. Der PCR-Tst am Flughafen ist für ankommende Passagiere kostenlos. Die Flughäfen laut Meldungen vorbereitet: Am Flughafen Wien-Schwechat gibt es die Testmöglichkeit im health Center im Office Park 3, man schätzt, dass etwa fünf Prozent aller ankommenden Passagiere einen PCR-Test machen werden müssen. Auch auf den Flughäfen Graz, Salzburg und Innsbruck wurden PCR-Testmöglichkeiten eingerichtet. 

Kinder unter 12 Jahren ausgenommen

Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr sind von der Testpflicht ausgenommen.Wer genesen ist, muss dies mit einem ärztlichen Zeugnis das nicht älter als 90 Tage sein darf nachweisen. Möglich ist auch, einen PCR-Test im Urlaub zu machen, dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein.

PCR-Testpflicht könnte ausgeweitet werden

Aufgrund der Deltavariante schließt Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein nicht aus, dass die PCR-Testpflicht auch auf andere Destinationen ausgeweitet wird. Momentan gelte die Test-Pflicht aber nur für Direktflüge aus Spanien, Zypern und den Niederlanden.

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