Starker Anstieg
Mehrheit aller Verkehrsunfälle passieren im Ortsgebiet
In den ersten drei Quartalen 2022 starben 81 Menschen bei Verkehrsunfällen, mehr als 20.000 wurden dabei verletzt. 64 Prozent passierten im Ortsgebiet. Der VCÖ setzt sich dafür ein, dass Städte und Gemeinde Geschwindigkeiten im Ortsgebiet selbst festlegen dürfen.
ÖSTERREICH. Die Anzahl der Todesopfer war sogar höher als vor der Pandemie. Es sind auch mehr Verkehrsunfälle mit Personenschaden zu beklagen, um über 1.300 mehr als in den ersten drei Quartalen des Jahres 2021 und auch mehr als vor der Pandemie in den ersten drei Quartalen des Jahres 2019, wie eine VCÖ-Analyse auf Basis von Daten der Statistik Austria zeigt. Seit dem Jahr 2019 kamen in Österreichs Gemeinden und Städten fast 400 Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben, mehr als 99.000 wurden verletzt.
Für den VCÖ ist es endlich Zeit, "dass es Gemeinden und Städten durch eine StVO-Reform erleichtert wird, Tempo 30 überall dort umzusetzen, wo es aus Gründen der Verkehrssicherheit sowie der Aufenthaltsqualität wichtig ist", heißt es.
„Viele Gemeinden und Städte möchten durch Temporeduktion die Verkehrssicherheit in ihrem Ort erhöhen, doch die Straßenverkehrsordnung behindert sie dabei. Möchte eine Gemeinde auf einer Straße Tempo 30 statt 50 einführen, braucht es dafür ein Gutachten inklusive Erhebung von Verkehrsdaten und Gefahrenmomenten. Immer wieder scheitern Gemeinden und Städte aufgrund der StVO mit ihrem Anliegen bei der zuständigen Bezirksbehörde“, erklärt VCÖ-Expertin Lina Mosshammer. Nach Angaben des VCÖ hätten sich Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Verkehrsstadträtinnen und Verkehrsstadträte von bereits 110 Gemeinden und Städten aus ganz Österreich der Forderung angeschlossen
Erleichterungen für Tempo 30 gefordert
Insbesondere bei Straßen, die breit und auf 50 km/h ausgelegt sind, wird Gemeinden und Städten laut VCÖ die Möglichkeit, im Interesse der Verkehrssicherheit der Bevölkerung Tempo 30 einzuführen, verweigert. Darüber hinaus können derzeit Kriterien in Bezug auf Klimaschutz, Klimawandelanpassung sowie Lebens- und Aufenthaltsqualität für die Bevölkerung nicht als Begründung für Tempo 30 geltend gemacht werden - die Flüssigkeit und Leichtigkeit des Kfz-Verkehrs ist nach wie vor die maßgebliche Norm.
Regelung von Geschwindigkeitsüberwachung
„Ziel muss es sein, das gefahrene Tempo im Ortsgebiet als Stadt selbst in die Hand nehmen zu können. Das betrifft sowohl mehr rechtlichen Handlungsspielraum für Städte bei der Verhängung von Tempolimits, als auch die Geschwindigkeitsüberwachung. Seit dem Jahr 2008 dürfen Städte und Gemeinden Geschwindigkeiten im Ortsgebiet nicht mehr selbst überwachen. „Das führt zu massiven Tempoüberschreitungen (70 Prozent) im Ortsgebiet. Es braucht hier also dringend eine Lösung“, forderte auch Thomas Weninger, Generalsekretär des österreichischen Städtebundes.
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