Qualzuchtverbot
Rechtsgutachten zeigt Grenzen für Welthundeausstellung 2027 auf
- Könnte die Welthundeausstellung 2027 in Tulln erstmals ohne Hunde mit Qualzuchtmerkmalen stattfinden? (Symbolbild)
- Foto: Karsten Winegeart/Unsplash
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Ein von Shifting Values vorgestelltes Rechtsgutachten legt dar, wie das österreichische Qualzuchtverbot nach Auffassung der Gutachterin bei der Welthundeausstellung 2027 in Tulln anzuwenden ist. Im Mittelpunkt stehen Hunde mit sichtbaren Qualzuchtmerkmalen sowie die Verantwortung von Veranstaltern, Ausstellern und Behörden.
ÖSTERREICH/NÖ/TULLN. Das österreichische Tierschutzgesetz verbietet es, Tiere mit Qualzuchtsymptomen oder äußerlich erkennbaren Qualzuchtmerkmalen auf Ausstellungen zu präsentieren. Ein Rechtsgutachten der Tierschutzrechtsexpertin Johanna Neumeyer, fasst nun die Rechtslage und die bisherige Judikatur zusammen.
Anlass ist die für Mai 2027 geplante Welthundeausstellung in Tulln (Niederösterreich), zu der bis zu 20.000 Hunde erwartet werden. Nach der im Gutachten angeführten Rechtsprechung sind auch die Veranstalter für die Einhaltung des Tierschutzgesetzes verantwortlich. Sie müssen die Schau so organisieren, dass betroffene Tiere nicht zugelassen werden.
Welche Rassen betroffen wären
"Rassen, bei denen ein solches Qualzuchtmerkmal im Zuchtstandard festgeschrieben und daher bei jedem Tier dieser Rasse vorhanden ist, dürfen vom Veranstalter gar nicht erst zugelassen werden", erklärt Clemens Purtscher, Tierschutzexperte bei Shifting Values.
- Das betrifft nach Angaben der Organisation unter anderem Möpse, Griffons und Französische Bulldoggen wegen extremer Brachycephalie. (Symbolbild)
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Das betrifft nach Angaben der Organisation unter anderem Möpse, Griffons und Französische Bulldoggen wegen extremer Brachycephalie sowie Mexikanische Nackthunde wegen ihrer Haarlosigkeit. Bei anderen Rassen müsse jedes Tier einzeln beurteilt werden.
Wäre Weltausstellungs-Novum
Die zuständigen Behörden müssen das Ausstellungsverbot laut Gutachten durch Auflagen und geeignete Kontrollen sicherstellen. Bewusstes Wegschauen, Nichtverfolgen oder lediglich oberflächliche Kontrollen könnten eine Beitragstäterschaft und in bestimmten Fällen Amtsmissbrauch begründen.
"Die qualzuchtbezogenen Verbote stehen nicht zufällig im Tierschutzgesetz, sondern weil Qualzucht zu lebenslangen Beeinträchtigungen und Leiden führt", betont Purtscher. "Geht alles rechtskonform zu, wird die Welthundeausstellung 2027 in Österreich als erste qualzuchtfreie Ausstellung ein wichtiges Zeichen für eine positivere Entwicklung der Hundezucht setzen."
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