Unwetter und Überflutungen
Wann man von der Arbeit fernbleiben darf

- Wer aufgrund von Naturereignissen gar nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommt, muss grundsätzlich keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen fürchten.
- Foto: Herbert Eberhardt
- hochgeladen von Michael Strini
Was passieren kann, wenn du aufgrund von Naturereignissen wie schweren Unwettern, Überflutungen oder Murenabgängen gar nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen kannst, liest du hier.
ÖSTERREICH. Angesichts der Unwetter der vergangenen Tage informiert der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB)über Rechte und Pflichten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Wer aufgrund von Naturereignissen gar nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommt, muss grundsätzlich keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen fürchten. "Es handelt sich um einen Verhinderungsgrund, der das Fernbleiben rechtfertigt", informiert ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Martin Müller in einer Aussendung. Allerdings muss der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin alles ihm bzw. ihr Zumutbare unternehmen, um den Arbeitsplatz rechtzeitig zu erreichen. Einfach daheim bleiben, geht also nicht. Außerdem muss der Arbeitgeber vom Zuspätkommen oder der Verhinderung informiert werden.
Was heißt "alles Zumutbare" unternehmen?
Wenn etwa der Wetterbericht am Vorabend starken Schneefall oder Regenfälle vorhersagt, musst du früher als sonst von zu Hause losfahren. Ist ein Wetterchaos abzusehen, dann musst du versuchen, auf ein anderes Verkehrsmittel umzusteigen - z. B. auf den Zug.
Kindergärten und Schulen sind geschlossen - was mache ich?
Wenn Kindergarten oder Schule geschlossen bleiben und ich keine andere Möglichkeit für die Kinderbetreuung habe, kann ich von der Arbeit fernbleiben. Auch in diesem Fall brauche ich keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen fürchten.
Kann ich meinen Job verlieren, wenn ich wegen des Wetters zu spät in die Arbeit komme?
Nein. Wenn ich alles Zumutbare unternommen habe, um rechtzeitig zu meinem Arbeitsplatz zu kommen, es aber nicht möglich ist, kann der Arbeitgeber eine Verspätung oder das Fernbleiben auch nicht zum Anlass für eine Entlassung nehmen. Wichtig: Einfach daheim bleiben, geht nicht. Ich muss dem Arbeitgeber Bescheid geben, dass ich zu spät oder gar nicht kommen kann.
Kann mich mein Arbeitgeber zwingen, einen Urlaubstag zu nehmen, wenn ich wegen des Wetters nicht in die Arbeit kommen kann?
Nein. Wenn man alles Zumutbare unternommen hat, um in die Arbeit zu kommen, es aber nicht möglich ist, muss man keinen Urlaubstag nehmen.
Bekomme ich trotzdem mein Geld, wenn ich nicht in die Arbeit kommen kann?
Ja, in den genannten Fällen gibt es die gesetzlich geregelte Entgeltfortzahlung - du bekommst also weiter deinen Lohn oder dein Gehalt.
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