Neue Pickerl-Fristen
Was sich für Autofahrer ab Mai 2027 in Österreich ändert

Der „Pickerlrechner“ bietet Orientierung zu den neuen §57a-Fristen, die ab Mai 2027 gelten. | Foto: ÖAMTC
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  • Der „Pickerlrechner“ bietet Orientierung zu den neuen §57a-Fristen, die ab Mai 2027 gelten.
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Ab 19. Mai 2027 gelten in Österreich längere Abstände für die §57a-Begutachtung. Gleichzeitig entfällt die bisherige Überziehungsfrist. Ein neuer Online-Rechner soll zeigen, wann das eigene Fahrzeug tatsächlich zum „Pickerl“ muss.

ÖSTERREICH. Für viele Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter ändert sich im kommenden Jahr der Termin für die nächste technische Überprüfung. Das bisherige 3-2-1-Intervall wird durch das 4-2-2-2-1-System ersetzt.

Betroffen sind unter anderem Pkw, Motorräder, Mopeds, Quads und Anhänger bis 3,5 Tonnen. Die erste Begutachtung ist künftig vier Jahre nach der Erstzulassung fällig. Danach folgen drei Überprüfungen im Abstand von jeweils zwei Jahren – also nach sechs, acht und zehn Jahren. Anschließend muss das Fahrzeug jährlich kontrolliert werden.

Die Regelung gilt grundsätzlich auch für Fahrzeuge, die bereits vor dem 19. Mai 2027 zugelassen wurden. Nicht erfasst sind Fahrzeuge, für die schon bisher andere Intervalle gelten, darunter Taxis, Lastwagen und historische Kraftfahrzeuge.

Überziehungsfrist fällt weg

Eine wesentliche Änderung betrifft den Toleranzzeitraum. Künftig darf die Begutachtung zwar bereits bis zu vier Monate vor dem auf der Plakette gelochten Monat vorgenommen werden. Die bisherige Möglichkeit, das „Pickerl“ bis zu vier Monate nach der Fälligkeit zu erneuern, entfällt jedoch.

"Mit unserem 'Pickerlrechner' wollen wir Orientierung bieten, weil uns bereits jetzt laufend Anfragen zur neuen Regelung erreichen", verrät ÖAMTC-Experte Andrej Prosenc. | Foto: ÖAMTC
  • "Mit unserem 'Pickerlrechner' wollen wir Orientierung bieten, weil uns bereits jetzt laufend Anfragen zur neuen Regelung erreichen", verrät ÖAMTC-Experte Andrej Prosenc.
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Für das Jahr 2027 gelten Übergangsbestimmungen. Spätestens ab Ende November 2027 gibt es keine Überziehungsfrist mehr. Bei bereits zugelassenen Fahrzeugen kann zudem eine Austauschplakette notwendig sein, wenn sich durch die neuen Intervalle ein anderer Begutachtungstermin ergibt. Sie kann bei einer berechtigten Ausgabe- oder Prüfstelle ohne neuerliche Begutachtung beantragt werden, sofern das zuletzt gespeicherte Gutachten nicht negativ war.

Online-Rechner zeigt persönlichen Termin

„Mit unserem 'Pickerlrechner' wollen wir Orientierung bieten, weil uns bereits jetzt laufend Anfragen zur neuen Regelung erreichen“, erklärt ÖAMTC-Experte Andrej Prosenc. Das Online-Angebot berechnet anhand der Fahrzeugdaten, wann die nächste Überprüfung fällig wird. Es informiert außerdem über Übergangsregeln und einen möglichen Plakettentausch.

„Die konkreten Auswirkungen der Novelle hängen unter anderem stark vom Alter des Fahrzeugs und vom Zulassungsmonat ab. Es entstehen also viele individuelle Konstellationen – und genau hier wollen wir Konsumentinnen und Konsumenten mehr Klarheit geben“, ergänzt Prosenc.

ÖAMTC warnt vor später erkannten Mängeln

Der Mobilitätsclub begrüßt die zeitliche und finanzielle Entlastung grundsätzlich, sieht die längeren Intervalle aber auch kritisch. Besonders bei Vielfahrenden und in alpinen Regionen könnten Mängel an Bremsen, Achsen oder Auspuffanlagen später entdeckt werden.

Eine Auswertung der österreichischen „Pickerldatenbank“ zeigt regionale Unterschiede: Nach fünf Jahren weisen im Flachland rund 25 Prozent der Pkw mindestens einen schweren Mangel auf. Im Bezirk Liezen liegt der Anteil laut ÖAMTC bei etwa 38 Prozent. Nach zehn Jahren beträgt das Verhältnis 35 zu 56 Prozent.

Wie sich die Reform langfristig auf die Verkehrssicherheit auswirkt, lässt sich derzeit nicht verlässlich beurteilen. Der ÖAMTC fordert deshalb, die Entwicklung zu beobachten und entsprechende Daten auszuwerten.

Den "Pickerlrechner" finden Interessierte auf der Website des ÖAMTC.

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Der „Pickerlrechner“ bietet Orientierung zu den neuen §57a-Fristen, die ab Mai 2027 gelten. | Foto: ÖAMTC
"Mit unserem 'Pickerlrechner' wollen wir Orientierung bieten, weil uns bereits jetzt laufend Anfragen zur neuen Regelung erreichen", verrät ÖAMTC-Experte Andrej Prosenc. | Foto: ÖAMTC
Die Änderung betrifft neue und bereits zugelassene Fahrzeuge.  | Foto: ÖAMTC
Fahrzeuge müssen erst nach vier Jahren erstmals überprüft werden. Die drei weiteren Überprüfungen finden dann jeweils im Abstand von zwei Jahren statt, danach wieder jedes Jahr. | Foto: ÖAMTC

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