Krieg
Wo es in Österreich Anlaufstellen für Ukraine-Vertriebene gibt

Zunächst müssen sich Schutzsuchende bei einer der Erfassungsstellen registrieren. | Foto:  HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com
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Seit dem Einmarsch der russischen Truppen in die Ukraine sind mehrere Millionen Menschen geflüchtet. In Österreich sind bisher in etwa 250.000 Schutzsuchende angekommen – die Mehrheit ist in andere Länder weitergereist. Für diejenigen, die bleiben möchten, gibt es bundesweit Registrierung- und Anlaufstellen – im Folgenden eine Übersicht der wichtigsten Stellen.

ÖSTERREICH. 58.000 Menschen aus der Ukraine haben seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges in Österreich Zuflucht gefunden. Derzeit liegt die Zahl der täglichen Registrierung bei ca. 900 – am bisherigen Höhepunkt registrierten sich 3.500 Menschen am Tag. 

Personen, die Schutz suchen, können sich bei ihrer Ankunft in Österreich an die Hotline der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistung (BBU) wenden. Diese ist unter der Nummer +43 1 2676 870 9460 erreichbar und wird rund um die Uhr durch mehrsprachiges Personal betreut. Daneben gibt es flächendeckend in ganz Österreich erste Anlaufstellen für schutzsuchende Menschen aus der Ukraine – nachfolgend findest du eine Übersicht.

Erfassungsstellen der Landespolizeidirektionen

Zunächst ist eine Registrierung bei einer der Erfassungsstellen der Landespolizeidirektionen durchzuführen. Sie ist Voraussetzung für den Erhalt des Ausweises für Vertriebene, die E-Card sowie die Inanspruchnahme von Leistungen der Grundversorgung. Diese erste Erfassung kann bei ausgewählten Polizeidienststellen bzw. besonderen Aufnahme- oder Registrierungszentren erfolgen. Soweit vorhanden, sollten zur Erfassung folgende Dokumente mitgebracht werden: 

  • Reisepass
  • Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, andere Personenstandsdokumente
  • Sonstige Identitätsdokument, etwa Personalausweis, Führerschein, Aufenthaltstitel etc.

Soweit Hilfsbedürftigkeit vorliegt, erfolgt die Aufnahme in die Grundversorgung des Bundes und der Länder. Im Rahmen der Grundversorgung wird neben der Bereitstellung von Unterkünften und Verpflegungsleistungen ebenso die medizinische Versorgung sichergestellt. Voraussetzung dafür ist eben die Registrierung bei einer Erfassungsstelle der Landespolizeidirektionen – in ausgewählten Ankunftszentren ist auch gleich die Beantragung der Grundversorgung möglich.

Eine laufend ergänzte Liste aller Erfassungsstellen in Österreich gibt es hier. 

Notfallquartiere

Wer nach dem Ankommen ein erstes Notfallquartier sucht, kann sich österreichweit bei den folgenden Ankunftszentren melden:

  • Humanitäres Ankunftszentrum Wien: Sport- und Fun-Halle Leopoldstadt, Engerthstraße 267 – 269, 1020 Wien, rund um die Uhr geöffnet
  • Humanitäres Ankunftszentrum Niederösterreich: Schulzentrum, Raxstraße 17, 2700 Wiener Neustadt, geöffnet von 08.00 bis 16.00 Uhr
  • Humanitäres Ankunftszentrum Steiermark: Messehalle D, Messeplatz 1, 8010 Graz, rund um die Uhr geöffnet
  • Humanitäres Ankunftszentrum Salzburg: Messehalle 4, Am Messezentrum 1, 5020 Salzburg, rund um die Uhr geöffnet
  • Humanitäres Ankunftszentrum Tirol: Haus Marillac, Sennstraße 3, 6020 Innsbruck, rund um die Uhr geöffnet

Die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel ist für vertriebene Menschen aus der Ukraine in Österreich übrigens kostenlos.

Beratung durch BBU

Eine erste Hilfestellung erhalten schutzsuchende Personen nach ihrer Ankunft in Österreich durch die BBU. Eine Hotline ist unter der Nummer +43 1 2676 870 9460 rund um die Uhr erreichbar. Daneben hat die BBU eine mehrsprachige Website mit wichtigen Informationen für Ukraine-Vertriebene eingerichtet. Außerdem können sich Schutzsuchende in weiterer Folge auch an eine der österreichweiten Beratungsstellen wenden:

Österreichweite Einrichtungen der BBU | Foto: BBU
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