Maskenpflicht bis 30. April
Corona-Maßnahmen enden mit 30. Juni

Die Corona-Maßnahmen enden in Österreich bis 30. Juni, verkündete die Regierung im Ministerrat am Mittwoch.  | Foto: freepik
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  • Die Corona-Maßnahmen enden in Österreich bis 30. Juni, verkündete die Regierung im Ministerrat am Mittwoch.
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Die Corona-Maßnahmen werden noch vor dem Sommer, bis zum 30. Juni, enden. Das hat die Regierung am Mittwoch im Ministerrat beschlossen. Impfungen, Tests und Medikamente sollen bis dahin in die regulären Strukturen des österreichischen Gesundheitssystems integriert werden. Corona soll dann keine meldepflichtige Krankheit mehr sein. Die Maßnahmen werden schrittweise auslaufen.

ÖSTERREICH. Beinahe drei Jahre ist es her, seit der erste Fall in Österreich bestätigt wurde. "Das Corona-Virus wird bleiben und wir bereiten uns darauf vor, langfristig damit zu leben", sagt Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) im Anschluss an den Ministerrat. Die Vorbereitungen liefen bereits seit Monaten und nun könne man einen genauen Plan vorlegen, heißt es. Der "Krisenplan" wird ausgesetzt und Österreich in den "Normalbetrieb" übergehen.

Maskenpflicht fällt mit Ende April

In jenen Bereichen, wo besonders viele vulnerable Personengruppen aufeinander treffen, etwa in Spitälern, Arztpraxen und Alten- sowie Pflegeheimen, soll die noch geltende Maskenpflicht mit 30. April enden. Zeitgleich wird auch die Risikogruppenfreistellung auslaufen. 

Die Kostenteilung für Impfungen wird dann, wie sonst auch üblich, von Bund, Ländern und Sozialversicherung ausgemacht. Rauch wünscht sich allerdings, dass Impfung und Medikamente weiterhin kostenlos und für alle zugänglich bleiben. Kostenfreie Tests soll es dafür nur mehr für Menschen mit Symptomen wie zu Beginn der Pandemie geben.

Die Maskenpflicht in Altenheimen und Spitälern soll bereits am 30. April enden. | Foto: Max Spitzauer/RMW
  • Die Maskenpflicht in Altenheimen und Spitälern soll bereits am 30. April enden.
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Auflösung der Krisenstäbe und Gremien

Am 30. Juni, wenn das vom Gesundheitsministerium geplante Ende der Sonderbestimmung für Covid eintritt, werden auch alle CoV-Krisenstäbe und Gremien aufgelöst. Dann endet auch die Meldepflicht für Erkrankte und die noch gültige Verkehrsbeschränkung für positiv Getestete.
Quarantäne gibt es zwar derzeit keine mehr für Infizierte, aber sie müssen eine FFP2-Maske in Innenräumen und im Freien bei engem Kontakt zu Anderen tragen. 

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Bei der Auswertung von PCR-Proben wolle man sich an die Empfehlungen der europäischen Behörden halten und nach Notwendigkeit die Zahl der Sequenzierungen – 1.500 pro Woche werden empfohlen – erhöhen. Der Pandemieplan selbst soll ebenfalls vom Gesundheitsministerium überarbeitet werden. Das aktuelle Epidemiegesetz stammte nämlich aus dem Jahr 1913 und bereitete in der praktischen Umsetzung zahlreiche Probleme.

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