Österreich öffnet wieder
Das sind neuen Corona-Regeln ab 19. Mai

Ab 19. Mai 2021 endet der "Soft-Lockdown" in Österreich und neue Corona-Regeln bestimmen den Alltag. | Foto: Spitzauer
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Nach Beratungen mit den Ländern hat die Bundesregierung heute, Montag die Corona-Öffnungsregeln fixiert (RMA berichtete), die ab dem 19. Mai die Grundlage für die geplanten Öffnungsschritte nach dem Corona-Lockdown bilden sollen. Weitere Öffnungsschritte sollen spätestens ab 1. Juli kommen.

ÖSTERREICH. "Wir haben ausschließlich gute Nachrichten", so Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) zu Beginn. Erstmals seit Oktober liege man bei der 7-Tages-Inzidenz unter 100. Die Zahl der Geimpften steigt und die der Infektionen sinkt. "In Summe sind wir gut durch die dritte Welle gekommen", sagt er, in sechs von acht Bundesländern sei kein weiterer Lockdown notwendig gewesen.

Deshalb werden die Öffnungen am 19. Mai in allen Branchen in ganz Österreich stattfinden.  Außerdem, wie bereits bekannt, kehren die Schulen am 17. Mai komplett aus dem Distance-Learning zurück. "Vom Fußballmatch bis zur Blasmusik wird vieles wieder möglich sein", kündigt Kurz an. Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) zeigte sich optimistisch: "In neun Tagen - am 19. Mai - wird das Leben in Österreich wieder bunter werden. Mit Sicherheit."

Das gilt bei privaten Zusammentreffen

Zwischen 22 und 5 Uhr dürfen sich maximal vier Erwachsene aus unterschiedlichen Haushalten (plus minderjährige Kinder) treffen (indoor oder outdoor). In Innenräumen gilt diese Obergrenze auch tagsüber. Draußen dürfen sich künftig tagsüber (also zwischen 5 und 22 Uhr) bis zu zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten (plus höchstens zehn Minderjährige) treffen. 

Welche Tests wie lange gelten

Als Zutrittsberechtigung gilt künftig der Grüne Gesundheitspass, also wer getestet, genesen oder geimpft ist. "Mit einem Zettel, auf dem dies steht, wird man Zutritt bekommen für alle Branchen", sagt der Kanzler. Es kann sich dabei um Tests handeln, und zwar mit unterschiedlicher Gültigkeitsdauer.

  • Antigen-Selbsttests zur Eigenanwendung und Erfassung in einem behördlichen Datenerfassungssystem gelten 24 Stunden lang. Werden die Antigentests von einer befugten Stelle vorgenommen, liegt die Gültigkeitsdauer bei 48 Stunden. Die Abnahme eines PCR-Tests darf 72 Stunden zurückliegen. 
  • Zweite Möglichkeit ist die ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion.
  • Als drittes kann die Impfung mit einem "zentral zugelassenen Impfstoff gegen Covid-19" nachgewiesen werden. Geimpfte ersparen sich die Zugangstests ab dem 22. Tag nach dem ersten Stich. Wer sich in den ersten drei Monaten nach der ersten Impfung nicht die zweite holt, verliert die Berechtigung wieder. Außer er hat Johnson & Johnson als Vakzin erhalten, hier reicht ein Stich. Doch auch sechs Monate nach dem zweiten Stich (neun Monate ab dem ersten Stich bei Johnson & Johnson) verliert man alle Rechte wieder. Denn man soll die Impfung dann erneut auffrischen.
Erstmals seit Oktober gebe es eine 7-Tages-Inzidenz von unter 100,  was das Impfen betreffe sei man schneller als erwartet, so die Regierung. | Foto: bka/Wenzel
  • Erstmals seit Oktober gebe es eine 7-Tages-Inzidenz von unter 100, was das Impfen betreffe sei man schneller als erwartet, so die Regierung.
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Registrierungspflicht gilt

Besucher von Betriebsstätten, nicht öffentlichen Sportstätten und Freizeiteinrichtungen müssen Namen und Telefonnummer (wenn vorhanden auch E-Mail-Adresse) angeben, wenn sie sich voraussichtlich länger als 15 Minuten am betreffenden Ort aufhalten. Dies dient zur Kontaktpersonennachverfolgung und wird 28 Tage lang gespeichert. Für Orte im Freien mit Zweimeterabstand gilt die Erhebungspflicht nicht.

Abstand und FFP2-Maske an öffentlichen Orten

Beim Betreten öffentlicher Orte im Freien ist gegenüber Personen aus anderen Haushalten ein Zwei-Meter-Abstand einzuhalten. In geschlossenen Räumen ist zusätzlich die FFP2-Maskenpflicht einzuhalten.

Regeln in der Gastronomie

Die Gastronomie darf zwischen 5.00-22.00 Uhr aufsperren. Indoor sind Gruppen von maximal vier Personen (plus maximal sechs Kinder) aus unterschiedlichen Haushalten oder Gruppen, die zur Gänze aus einem Haushalt bestehen, erlaubt. Outdoor sind Gruppen von maximal zehn Personen (plus maximal zehn Kinder) oder Gruppen erlaubt, die zur Gänze aus einem Haushalt bestehen. Drinnen herrscht zudem Maskenpflicht, wenn man seinen Sitzplatz verlässt. 

Dank der aktuellen Infektionszahlen werden die Ausgangssperren fallen, bestätigt Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein, aber "ich werde ein strenges Auge darauf haben". | Foto: bka/Wenzel
  • Dank der aktuellen Infektionszahlen werden die Ausgangssperren fallen, bestätigt Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein, aber "ich werde ein strenges Auge darauf haben".
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Ein Barbetrieb ist nicht erlaubt, denn Speisen und Getränke dürfen nur am Sitzplatz konsumiert werden, bei Imbiss- und Gastronomieständen an Verabreichungsplätzen auch im Stehen. Ausgenommen von den Einschränkungen - etwa der Sperrstunde - sind Gastronomiebetriebe in Kranken- und Kuranstalten, Alten- und Pflegeheimen, Schulen und Kindergärten, Betriebskantinen und Massenbeförderungsmittel (etwa Speisewägen der Bahn).

Regelungen im Tourismus

Auch der Beherbergungstourismus darf wieder aufsperren. Beim erstmaligen Betreten des Betriebs müssen Gäste den Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr vorweisen. Weiterhin gilt ein 2-Meter-Abstand gegenüber allen Gästen, die nicht zum gemeinsamen Haushalt gehören oder nicht in einer gemeinsamen Wohneinheit untergebracht sind. Auch gilt in allgemein zugänglichen Innenräumen Maskenpflicht.

Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) sagte, sie wisse, dass vor allem für die Betriebe noch sehr viele Fragen offen sind, man habe einen Leitfaden vorbereitet, der in den nächsten Tagen veröffentlicht werden soll.

Sportstätten

Für Indoor-Sportstätten gelten für Kunden die selben Regeln wie in Kundenbereichen anderer Betriebsstätten (20-Quadratmeter-Regeln). Bei Kontaktsportarten muss ein Nachweis (Test, Impfung, genesen) vorgelegt werden. Eine Maskenpflicht gilt nicht bei der Sportausübung und beim Duschen. Auch gilt grundsätzlich der 2-Meter-Abstand - abgesehen von Kontaktsportarten und von Sicherungs- und Hilfeleistungen. Geöffnet werden darf von 5.00 bis 22.00 Uhr. Beim Spitzensport dürfen in geschlossenen Räumen höchstens 100 AthletInnen, im Freien 200 zusammenkommen. Trainer und Betreuer werden dabei nicht mitgezählt. 

So finden Kulturveranstaltungen statt

Wie Ende April angekündigt, werden Kunst- und Kulturveranstaltungen wieder vor Publikum stattfinden können. Die Kapazitätsbeschränkung liegt bei 50 Prozent, erlaubt sind indoor maximal 1.500 Besucher, outdoor maximal 3.000 Besucher - jeweils mit zugewiesenen Sitzplätzen. Voraussetzung für den Zutritt: Man muss getestet, genesen oder geimpft sein.
 

Kommen die Öffnungsschritte zu früh?

Regeln in den Schulen

Für die Schulen gibt es eigene Regelungen. Sie kehren schon am 17. Mai zum Vollbetrieb zurück. Nach Volks- und Sonderschülern haben dann auch die anderen Kinder und Jugendlichen wieder fünf Tage pro Woche Unterricht im Klassenzimmer. Voraussetzung für einen Schulbesuch bleibt weiterhin, dass man dort regelmäßig Antigenschnelltests durchführt. 

Am Arbeitsplatz

Am Arbeitsplatz gelten auch hier Abstands- und Maskenregeln, wobei hier FFP2 nicht verpflichtend ist und auch "sonstige geeignete Schutzmaßnahmen" wie Plexiglaswände erlaubt sind. In Schulen, im Bereich Lagerlogistik, beim direkten Kundenkontakt und Parteienverkehr muss auch die "geringe epidemiologische Gefahr" nachgewiesen werden, wobei Tests hier sieben Tage alt sein dürfen.

Alten- und Pflegeheime und Krankenhäuser

Jeder Bewohner in Alten- und Pflegeheimen darf pro Tag höchstens drei Besucher haben, in Spitälern höchstens einen. Es gibt weitere Ausnahmeregeln. Auch hier müssen Test, Genesung oder Impfung belegt werden.

Hochzeiten&Co erst ab 1. Juli möglich

Es bleiben aber weiterhin Einschränkungen. Hochzeiten, große Feste, große Vereinsveranstaltungen seien noch nicht möglich, gibt Kurz zu Bedenken und bittet um etwas Geduld. Die FFP2-Maskenpflicht und Abstandsregeln bleiben aufrecht. Man brauche noch einige Wochen diese Maßnahmen bis die Impfungen "eine Rückkehr zur Normalität im Sommer" ermöglichen.

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