Renaturierung
Entwurf des österreichischen Wiederherstellungsplans übermittelt

Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP) betont, die Umsetzung des österreichischen Wiederherstellungsplans könne nur gelingen, wenn sie „praxistauglich, regional abgestimmt“ und „gemeinsam mit den Betroffenen“ erfolge. | Foto: BMLUK/Rene Hemerka
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  • Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP) betont, die Umsetzung des österreichischen Wiederherstellungsplans könne nur gelingen, wenn sie „praxistauglich, regional abgestimmt“ und „gemeinsam mit den Betroffenen“ erfolge.
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Österreich hat am 1. September fristgerecht den Entwurf des nationalen Wiederherstellungsplans an die Europäische Kommission übermittelt. Der Entwurf wurde gemeinsam vom Bund, den Bundesländern sowie weiteren Expertinnen und Experten erstellt.

ÖSTERREICH. Zur Wiederherstellung der Natur hat Österreich am Dienstag den nationalen Wiederherstellungsplan an die Europäische Kommission übermittelt. Mit der EU-Verordnung verpflichten sich die Mitgliedstaaten, beeinträchtigte oder geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen.

An dem Entwurf wurde gemeinsam mit den Bundesländern sowie unter Einbindung von Wissenschaft, Sozialpartnerschaft, Interessenvertretungen, Zivilgesellschaft und Öffentlichkeit gearbeitet. Beschlossen wurde die EU-Wiederherstellungsverordnung im Juni 2024.

Bis 15. Oktober Stellungnahmen einbringen

Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP) kommt mit der Übermittlung des Planentwurfs dem geltenden EU-Recht nach. Gleichzeitig betont er, dass wesentliche Informationen zur Finanzierung durch die EU-Kommission fehlen. Ohne diese Angaben könne keine Umsetzung erfolgen.

Im Wald setzt der Plan auf standortgerechte Mischbestände, Naturverjüngung sowie den Erhalt von Alt- und Totholz. (Symbolfoto) | Foto: UnterWasserReich/Kainz
  • Im Wald setzt der Plan auf standortgerechte Mischbestände, Naturverjüngung sowie den Erhalt von Alt- und Totholz. (Symbolfoto)
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„Für Österreich ist klar: Innerhalb der künftigen EU-Finanzarchitektur müssen ausreichende Mittel für die Wiederherstellungsziele zur Verfügung stehen, ohne dass dies zulasten der GAP-Mittel geht. Ich lasse nicht zu, dass jene, die unsere Natur- und Kulturlandschaft seit Generationen bewirtschaften und pflegen, am Ende die Rechnung für dieses EU-Gesetz bezahlen müssen“, erklärt Totschnig.

Der Planentwurf sieht vor, bei der Umsetzung auf Freiwilligkeit zu setzen, wie dies etwa bereits beim österreichischen Agrarumweltprogramm (ÖPUL) der Fall ist. Im Fokus steht dabei der (Wieder-)Aufbau der Biodiversität. Stellungnahmen, Anregungen und Vorschläge zum aktuellen Entwurf können bis zum 15. Oktober eingebracht werden. Reaktionen auf den Entwurf gibt es bereits von mehreren Seiten.

Reaktionen auf den Plan

Der Bauernbund Österreich (BBÖ) hebt hervor, dass für bäuerliche Betriebe keine neuen Verpflichtungen entstehen sollen, sondern auf Freiwilligkeit gesetzt werde. „Viele der im Entwurf angeführten Maßnahmen werden über bewährte Programme bereits seit Jahrzehnten umgesetzt. Die entscheidende Botschaft lautet: Der Entwurf bringt keine einzige zusätzliche verpflichtende Maßnahme“, betont Bauernbund-Präsident Georg Strasser.

In puncto Flüssen und Auen sollen natürliche Gewässerfunktionen wiederhergestellt werden. (Symbolfoto) | Foto: SebastianFrölich/WWF
  • In puncto Flüssen und Auen sollen natürliche Gewässerfunktionen wiederhergestellt werden. (Symbolfoto)
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Bauernbund-Direktorin Corinna Weisl erklärt: „Wer zusätzliche Renaturierungsmaßnahmen bestellt, muss sie auch bezahlen. Wenn die EU mehr will als das, was unsere Bäuerinnen und Bauern heute bereits leisten, muss dafür zusätzliches Geld auf den Tisch. Einen Griff ins Agrarbudget wird es mit uns nicht geben. Kürzungen bei Direktzahlungen, ÖPUL oder ländlicher Entwicklung zur Finanzierung der Renaturierung kommen für uns nicht infrage.“

Leonore Gewessler, Klubobfrau der Grünen, kritisiert den „unverbindlichen Renaturierungsplan“. „Totschnig macht aus der Renaturierung ein Programm nach dem Prinzip Hoffnung. Aber Hochwasser, Hitze und Dürre warten nicht darauf, ob sich irgendwann irgendjemand zuständig fühlt. Wer unsere Flüsse, Wälder, Moore und Böden schützen will, muss sagen, was getan wird, bis wann und wer dafür zuständig ist. Genau das fehlt“, so Gewessler.

Die Naturschutzorganisation WWF Österreich fordert Nachschärfungen mit verbindlichen Maßnahmen, Fristen und Budgets. "Der Schutz der biologischen Vielfalt ist in Österreich seit Jahren unterfinanziert. Die Bundesregierung muss Renaturierung im nächsten Budget angemessen absichern und zugleich natur- und klimaschädliche Subventionen konsequent abbauen“, sagt WWF-Experte Joschka Brangs

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In puncto Flüssen und Auen sollen natürliche Gewässerfunktionen wiederhergestellt werden. (Symbolfoto) | Foto: SebastianFrölich/WWF

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