Rechtlicher Rahmen
Experten sehen Schwächen bei Energieeffizienzgesetz
Das Energieeffizienzgesetz soll zu einer Energieeinsparung von 18 Prozent bis 2030 führen. Experten sehen den rechtlichen Rahmen kritisch.
ÖSTERREICH. Das Energieeffizienzgesetz ist diese Woche in einer abgespeckten Form beschlossen worden. SPÖ und FPÖ haben keine Stimmen für eine Verfassungsmehrheit geliefert, in der Sondersitzung wurde eine von den Regierungsfraktionen vorgelegte einfachgesetzliche Variante abgesegnet, mit der die drohenden EU-Bußgelder vermieden werden sollen.
Energiewende kein "Sonntagsspaziergang"
Es sei "dringend notwendig" gewesen, dass das Energieeffizienzgesetz beschlossen wurde, auch, um Strafzahlungen zu entgehen, sagte Verbund-Chef Michael Strugl am Samstag gegenüber Ö1. Wenn es um die Versorgungssicherheit in Österreich geht, wünscht sich Strugl für die Zukunft einen "breiten nationalen Schulterschluss", und, dass die SPÖ ihre Blockade aufgibt. Dieses Vorhaben werde "kein Sonntagsspaziergang" sein, sondern die Energiewende werde ein "gewaltiges Projekt".
Kritik von Expertinnen und Experten
Die Umweltökonomin Sigrid Stagl von der Wirtschaftsuniversität Wien kritisierte, dass es keine Verpflichtung der Bundesländer gebe. „Das Gesetz ist nicht nichts, aber Planungs- und Rechtssicherheit sieht anders aus“, sagte Stagl gegenüber Ö1.
Eine weitere Schwachstelle des Gesetzes sei, dass die Lieferantenverpflichtung nicht in das Gesetz aufgenommen wurde. Damit hätten Versorger Betriebe und Haushalte im Bereich Energiesparen beraten müssen. Wer letztlich in die Pflicht genommen werde, sei unklar.
Auch für den Ökonomen Klaus Weyerstrass vom Institut für Höhere Studien steht fest, dass die Verpflichtung der Bundesländer dringend notwendig gewesen wäre. „Der Bund muss sich darauf verlassen, dass die Länder den Energieverbrauch senken“, sagte Weyerstrass.
Die Bundesländer würden etwa bei der Gebäudesanierung eine große Rolle spielen. Auch bei Energieeinsparungen im Verkehr würden die Länder über den öffentlichen Verkehr eine wesentliche Rolle spielen.
Was bleibe: Der Bund müsse jährlich drei Prozent der Bundesgebäude thermisch sanieren, und eine Koordinierungsstelle zur Bekämpfung von Energiearmut komme, sagte Stagl. Doch das werde nicht ausreichen, um das Ziel zu erreichen. Daher seien wohl weitere Verhandlungsrunden mit den Bundesländern notwendig.
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