Grüne zeigen sich offen
Kocher will Bildungskarenz reformieren
Bereits seit über 25 Jahren ist es für Arbeitnehmerinnen und -nehmer in Österreich möglich, in Bildungskarenz zu gehen. Noch nie boomte die Weiterbildungszeit so sehr wie aktuell – 2021 wurde sie von knapp 14.000 Personen in Anspruch genommen. Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) kündigte nun an, an einer Reform der Bildungskarenz arbeiten zu wollen. Anlass hierfür ist ein kritischer Bericht des Rechnungshofs. Der grüne Koalitionspartner zeigt sich für Vorschläge offen.
ÖSTERREICH. "Ich halte es für ein gutes Instrument. Vielleicht kann man es aber noch besser machen", so Kocher am Sonntag in einem Gespräch mit der APA. "Es geht darum, das Instrument noch angepasster an die Notwendigkeiten des modernen Arbeitsmarkts zu machen". Der Arbeitsminister kündigte Änderungsmöglichkeiten bei der konkreten Ausgestaltung der Bildungskarenz und einzelnen Regelungen an.
Im Herbst soll "eine breite öffentliche Debatte" über die Weiterentwicklung dieser Bildungsmöglichkeit gestartet werden, da das Instrument laut Kocher "vielleicht nicht zielgerichtet genug" sei. Ob es tatsächlich zu gesetzlichen Änderungen kommen werde, ist jedoch noch nicht klar. "Es steht dazu nichts im Regierungsprogramm", das Ziel sei es aber, "dass die Bildungskarenz noch mehr Menschen nutzen und dass es möglichst effektiv genutzt wird", so der Minister.
Grüne offen für Verbesserungen
Der grüne Koalitionspartner zeigt sich auf Anfrage des Standards offen für Verbesserungen. Die Bildungskarenz sei eine wichtige Maßnahme zur Weiterbildung, weshalb es bei einer etwaigen Reform zu keinen Einschränkungen aufseiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kommen dürfe.
Freistellung von zwei bis zwölf Monaten
Bereits seit 1998 besteht die Möglichkeit zur Bildungskarenz. Die Auszeit muss zunächst mit dem Arbeitgeber vereinbart werden, anschließend können sich die Beschäftigten für einen Zeitraum von zwei bis zwölf Monaten freistellen lassen. Während der Aus- bzw. Weiterbildung bleibt man beim angestammten Unternehmen angestellt, für die Arbeitgeberseite fallen keine Lohnkosten an. Stattdessen springt hier das AMS ein, das der oder dem Beschäftigten während der Karenzzeit 55 Prozent des Nettolohns ausbezahlt. Zudem ist es währenddessen möglich, einer geringfügigen Beschäftigung (maximal 500,91 Euro im Monat) nachzugehen.
Boom der Bildungskarenz
In den letzten Jahren wurde die Bildungskarenz immer öfter genutzt. So nahmen im Jahresdurchschnitt 2021 knapp 14.000 Österreicherinnen und Österreicher die Weiterbildungsmöglichkeit in Anspruch. Das AMS zahlte hierfür rund 195,5 Millionen Euro an Weiterbildungsgeld aus, hinzu kamen rund 100,3 Millionen Euro an Sozialversicherungsbeiträgen. Der starke Anstieg an Bezieherinnen und Bezieher ist auf eine Veränderung der Vor-Beschäftigungszeit zurückzuführen. Während man früher noch drei Jahre ununterbrochen bei einem Unternehmen tätig sein musste, um Anspruch auf die Weiterbildungsmöglichkeit zu haben, sind nun bereits sechs Monate Vor-Beschäftigungszeit ausreichend.
Rechnungshof: "Inhaltliche Anforderungen zu gering"
Bereits Ende April veröffentlichte der Rechnungshof (RH) einen Prüfbericht, der auf die Schwachstellen der Bildungskarenz hinwies. So seien die inhaltlichen Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung "so gering, dass Bildungskarenz gleichermaßen für wenig aufwändige, arbeitsmarktpolitisch wenig relevante Kursangebote und für mit öffentlichen Mitteln finanzierte 'Auszeiten aus dem Arbeitsprozess' genutzt werden konnte", so der RH.
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