Neue Vereinbarung
Kopftuchverbot im Kindergarten wird aufgehoben

Geht es nach den Ländern, soll das Kopftuch künftig wieder im Kindergarten erlaubt sein. | Foto: RegionalMedien Austria
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Das derzeit noch geltende Kopftuchverbot in den Kindergärten fällt. In der neuen 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern wird die Maßnahme nicht mehr enthalten sein. Dafür soll eine "Kindergartenmilliarde" kommen.

ÖSTERREICH. Aktuell wird über die neue 15a-Vereinbarung verhandelt. Die Länder sollen sich laut Medienberichten gewehrt haben, Themen wie Kinderbetreuung und Kopftuchverbot miteinander zu verbinden und die Verfassungskonformität der Regelung infrage gestellt. In der geltenden 15a-Vereinbarung werden die Länder dazu verpflichtet, in ihren Landesgesetzen ein Kopftuchverbot in den Kindergärten zu verankern und mit entsprechenden Sanktionen zu versehen. Diese Konstruktion wurde gewählt, weil der Kindergarten in die Kompetenz der Länder fällt und eine bundesgesetzliche Regelung daher nicht möglich war. 

Laut Bundeskanzerlamt wird die ab August auslaufende Regel nicht verlängert. Für die Volksschulen ist die von der ÖVP-FPÖ-Regierung eingeführte Regelung bereits vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben worden. Für die Kindergärten sind die entsprechenden Landesgesetze (außer in Salzburg und Tirol) dagegen noch in Kraft. 

Auch für die Volksschulen war das Kopftuchverbot schon aufgehoben worden.
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In seiner knappen Stellungnahme geht der Verfassungsdienst davon aus, dass die durch die Vereinbarungsbestimmung "geforderten landesgesetzlichen Bestimmungen gegebenenfalls ebenso vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehoben werden" würden. "Der Unterschied zwischen der aufgehobenen Gesetzesbestimmung und der fraglichen Vereinbarungsbestimmung liegt lediglich in der betroffenen Altersgruppe."

FPÖ schäumt vor Wut

Kritik kommt von der FPÖ. "Die ÖVP fällt bei eigenen Gesetzen im Liegen um", so Generalsekretär Michael Schnedlitz in einer Aussendung. "Das Kopftuchverbot an Kindergärten und Schulen dient den Mädchen und Frauen mehr als jedes Gendersternchen oder Binnen-I und steht als Beitrag für Selbstbestimmung und Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern."

Kindergartenmilliarde geplant

Am Freitag soll die neue 15a-Vereinbarung im Rahmen der Landeshauptleutekonferenz in Vorarlberg präsentiert werden. Im Zuge dessen soll auch eine über die kommenden fünf Jahre verteilte "Kindergartenmilliarde" kommen, dadurch erhalten Länder Geld für Pflichtkindergartenjahr, Ausbau des Angebots und Sprachförderung.

Soll das Tragen von Kopftüchern in Kindergärten weiter verboten bleiben?

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Geht es nach den Ländern, soll das Kopftuch künftig wieder im Kindergarten erlaubt sein. | Foto: RegionalMedien Austria
Auch für die Volksschulen war das Kopftuchverbot schon aufgehoben worden.

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