Unterricht
Neuer Lehrplan soll Gebärdensprache stärken

Gebärdensprache kommt in Schulen derzeit kaum vor. Nun soll sie als verbindliche Übung eingeführt werden. | Foto: BRS/Aschermayer
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Seit 2005 ist die österreichische Gebärdensprache (ÖGS) verfassungsrechtlich anerkannt, jedoch wird sie in Schulen derzeit kaum unterrichtet. Es gibt weder ein eigenes Fach für Gebärdensprache noch wird sie regulär als Erst- oder Fremdsprache unterrichtet. Ein neuer Lehrplan, der derzeit vom Bildungsministerium finalisiert wird, soll zumindest teilweise Abhilfe schaffen. Dennoch ist die Gebärdensprache vorerst nicht als Unterrichtssprache vorgesehen.

ÖSTERREICH. Aktuell können gehörlose oder stark gehörbeeinträchtigte Pflichtschüler eine Sonderschule oder eine Inklusionsklasse mit Hörenden in einer Regelschule besuchen, die Entscheidung liegt bei den Eltern. Dort können sie in einzelnen oder allen Fächern nach dem ergänzenden Lehrplan der Sonderschule für gehörlose Kinder unterrichtet werden, der auf ihre besonderen Lernvoraussetzungen eingeht.

Im Lehrplan ist das Angebot an Gebärdensprache unterdessen überschaubar: Derzeit gibt es in der Pflichtschule laut Bildungsressort Gebärdensprache nur als Teil der verbindlichen Übung "therapeutisch-funktionelle Übungen" oder in Kombination mit anderen Manual- und Gebärdensystemen. Ein Lehrplan für Gebärdensprache existiert derzeit ebenso wenig wie approbierte Schulbücher für Volks- und Sonderschule, kritisierte der Unabhängige Monitoringausschuss, der die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Österreich überwacht, in seinem jüngsten Bericht.

Ein neuer Lehrplan soll die Gebärdensprache stärker ins Klassenzimmer bringen. | Foto: Privat
  • Ein neuer Lehrplan soll die Gebärdensprache stärker ins Klassenzimmer bringen.
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Eigenständige, verbindliche Übung 

Mit den neuen Lehrplänen für Gebärdensprache soll künftig ein "gesteuerter und professioneller Sprachunterricht" für alle Schüler ermöglicht werden, betont das Ministerium auf Anfrage der APA. In der Pflichtschule soll Gebärdensprache als eigenständige, verbindliche Übung eingeführt werden, die verpflichtend besucht werden muss, aber ohne Noten auskommt.

In den AHS-Oberstufen sowie in berufsbildenden mittleren und höheren Schulen soll Gebärdensprache für alle Schüler – gehörlose, hörende und CODA-Schüler – als Zweite lebende Fremdsprache angeboten werden, anstelle von Latein oder Griechisch, und auch als Wahlpflichtgegenstand. Dadurch wird es auch möglich sein, in Gebärdensprache zu maturieren. Ob der neue Lehrplan wie von der Gemeinschaft erhofft mit dem Schuljahr 2024/25 in Kraft treten kann, ist laut Ministerium noch nicht absehbar. Gleichzeitig wird jedoch die Fort- und Weiterbildung des Lehrpersonals in diesem Bereich verstärkt.

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