Auf Stand der Zeit gebracht
Neues Denkmalschutzgesetz ist auf Schiene
Die Bundesregierung hat nach dem Ende der Begutachtungsphase die Novelle des Denkmalschutzgesetzes mit einigen Präzisierungen und Klarstellungen ergänzt. Ab dem September soll das Gesetz dann in Kraft treten.
ÖSTERREICH. Zum 100-jährigen Bestehen des Denkmalschutzgesetzes wurde 2023 von dem Kulturministerium eine Novelle in die Begutachtung geschickt. Die Neuerungen umfassen u.a. die Berücksichtigung von Ökologisierungsmaßnahmen bei Veränderungen an denkmalgeschützten Gebäuden, die Verankerung des UNESCO-Welterbes und eine stärkere Erhaltungspflicht für Eigentümer von Denkmalen.
Am Mittwoch wurden im Ministerrat die Regierungsvorlage zur Reform des Denkmalschutzgesetzes beschlossen. Im Vergleich zum Begutachtungsentwurf von November wurden zahlreiche Präzisierungen und Klarstellungen auf Basis der 118 Stellungnahmen eingearbeitet.
Die Änderungen im Detail
- Klarstellung bezüglich der Definition des Denkmalbegriffs
- Klarstellungen bezüglich des Spannungsfelds zwischen Erhaltungspflicht und wirtschaftlicher Angemessenheit
- Präzisierung der Bewilligungspflicht für archäologische Nachforschungen
- Ergänzungen zum Zusammenwirken verschiedener öffentlicher Stellen in Bezug auf das UNESCO-Welterbe
- Präzisierungen in Bezug auf die Aufgaben und Rechte des Denkmalbeirats
- Präzisierungen der Anforderungen für Datenverarbeitungen
Gesetz sieht Berücksichtigung von Öko-Aspekten vor
"Der Denkmalschutz leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Bewahrung unserer bebauten Umwelt und damit auch zum Klimaschutz“, so Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer in einer Aussendung.
Im Bereich der Modifikation von denkmalgeschützten Objekten werden verschiedene Maßnahmen eingeführt, die auf die Steigerung der Energieeffizienz oder die Förderung nachhaltiger Energiegewinnung abzielen. Dabei beabsichtigt das Bundesdenkmalamt, unter Berücksichtigung der Rechte der Betroffenen, künftig Gebäude-Ensembles in einem beschleunigten Verfahren kollektiv unter Schutz zu stellen.
Durch die Einführung der neuen Erhaltungspflicht entspricht Österreich internationalen Standards, wie sie beispielsweise in der Europarats-Konvention von Granada festgelegt sind. Bislang hatte das Bundesdenkmalamt keine Handhabe in Fällen, in denen Eigentümer von Denkmälern diese bewusst verfallen ließen, um sie letztendlich aus wirtschaftlichem Interesse abreißen zu können. Zusätzlich werden ab diesem Jahr jährlich sechs Millionen Euro für Fördermaßnahmen bereitgestellt.
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