Fake-Bewertungen
ÖVP für Klarnamenpflicht bei Online-Bewertungen
Nachdem Italiens Regierung angekündigt hatte, anonyme Online-Bewertungen für Hotels, Restaurants und Lokale künftig verbieten zu wollen, forderte auch die heimische Hotellerie und Gastronomie ein Aus für Bewertungen unbekannter Herkunft. Die ÖVP spricht sich nun ebenfalls für eine Klarnamenpflicht aus.
ÖSTERREICH. Viele Menschen, die einen Urlaub oder einen Restaurantbesuch planen, studieren im Vorfeld Online-Bewertungen. Immer wieder kommen diese allerdings von unbekannten Absendern, wobei vor allem negative Bewertungen häufig anonym verfasst werden. Problematisch daran ist, dass man solche Beurteilungen auch abgeben kann, ohne jemals in einem bestimmten Restaurant oder Hotel gewesen zu sein.
Tourismus-Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler (ÖVP) spricht in diesem Zusammenhang von einer Zweckentfremdung von Bewertungsplattformen, um "absichtlich unwahre Behauptungen anonym zu verbreiten". Gängige Beispiele seien gezielte Negativbewertungen von Konkurrenzbetrieben, gekaufte Likes oder irreführende Erfahrungsberichte von Scheinkundinnen und -kunden.
Fake-Bewertungen als "dreifaches Problem"
Wie die Tourismus-Staatssekretärin erklärt, stellen unwahre Online-Bewertungen gleich ein "dreifaches Problem" dar. So würden Fake-Bewertungen der Glaubwürdigkeit der Plattform schaden, Konsumentinnen und Konsumenten in die Irre führen und unfaire Wettbewerbsverzerrungen zulasten der Betriebe verursachen. Auch Digitalisierungsstaatssekretär Florian Tursky (ÖVP) betonte, dass Fake-Bewertungen das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher untergraben und ehrlichen Unternehmerinnen und Unternehmern schaden würden.
"Internet ist kein rechtsfreier Raum"
Wie die beiden ÖVP-Politiker hervorheben, seien Online-Bewertungsplattformen besonders für den Tourismus wichtig, da sie die Bekanntheit von Betrieben sowie den Qualitätswettbewerb steigern. Dies gelte auch für kritische Bewertungen, solange diese "ehrlich und konstruktiv" seien. Mit einer Klarnamenpflicht ließe sich den Fehlentwicklungen "wirkungsvoll entgegenwirken", so Kraus-Winkler.
Tursky betonte, dass man eine digitale Welt anstrebe, "die von Authentizität und Fairness geprägt ist. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und was offline gilt, muss auch online gelten". Es gehe bei der Klarnamenpflicht daher "weder um ein Meinungs-, noch um ein Nickname-Verbot", wie es in der Aussendung der Staatssekretäre heißt. Wichtig sei vielmehr, dass Behörden bei rechtswidrigen Aussagen (wie zum Beispiel Drohungen gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) rasch einschreiten können und absichtlich unwahre Behauptungen (wie Wettbewerbsverzerrungen durch Bots) erschwert werden.
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